Die Klage richtete sich gegen die Verordnungen zur Einrichtung von IGS und Oberschule. Nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen benötigen Oberschulen für eine Genehmigung lediglich eine Dreizügigkeit, Integrierte Gesamtschulen müssen dagegen fünfzügig sein. Das Gericht sollte klären, ob diese Vorgaben gesetzeswidrig sind. "Die Richter haben nun entschieden, dass das, was das Land macht, seine Richtigkeit hat", teilte Kreis-Schulamtsleiter Maik Ehlers auf Nachfrage mit. "Es sieht im Moment danach aus, dass die Chancen auf eine Harpstedter IGS eher eingeschränkt sind." Ehlers erwartet im Hauptsacheverfahren ein ähnliches Urteil. "Wir werden das Thema nun mit den politischen Gremien im Landkreis besprechen, um zu überlegen, ob wir die verwaltungsgerichtliche Klage zurückziehen", sagte Ehlers.



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