Bremen-Nord·Wesermarsch. Den 5. Januar hat Ronald Schmidt in klarer, wenn auch nicht guter Erinnerung. Der gehbehinderte Lemwerderaner wollte mit seiner Tochter im Haven Höövt einkaufen. "Wir sind also mit dem Auto auf die Fähre", erzählt Schmidt. Kurz vor dem Vegesacker Anleger sei der Fährmann zum Kassieren gekommen und habe 2,80 Euro für das Fahrzeug verlangt. "Nö", entgegnete Schmidt. Der Behindertenausweis befreie ihn doch von der Zahlung. Seit Neujahr nicht mehr, belehrte ihn der FBS-Mitarbeiter. Schmidt sah das nicht ein, ein Wort gab das andere, bis der Fährmann das Gespräch abbrach und zum Kapitän hinaufkletterte.
Der handelte. Er wendete das Schiff, das sich schon auf Höhe der Vegesacker Dalben befand, und steuerte zurück nach Lemwerder. Dort legte die Fähre wieder an. "Ich hielt das zuerst für einen Scherz", erinnert sich Schmidt. Doch weit gefehlt. Etliche Fahrzeuge mussten rangieren, damit der renitente Herr Schmidt samt seines Autos der Fähre verwiesen werden konnte.
Ethisches Dilemma
Für Ronald Schmidt ist nicht nur dieser Vorfall, sondern auch die zugrundeliegende Neufassung der Beförderungsbedingungen inakzeptabel. Behinderte Menschen könnten "nicht mal eben zu Fuß mit der Fähre rüber und mit Bus oder Zug nach Bremen fahren. Jetzt werden wir auch da noch geschröpft", schimpft Schmidt.
Fährgeschäftsführer Andreas Bettray rechtfertigt sich mit dem Hinweis auf eine Änderung der Gesetzeslage. Seit dem 1. Januar 2012 sei die Beförderung von Fahrzeugen Schwerbehinderter in öffentlichen Verkehrssystemen grundsätzlich kostenpflichtig. An der kostenlosen Beförderung der Personen habe sich dagegen nichts geändert.
Bettray ist sich darüber im Klaren, "dass wir Unmut ausgelöst haben, indem wir die alte Regelung gekippt haben". In den vergangenen Wochen hätten ihn rund 30 schriftliche oder mündliche Beschwerden aus der betroffenen Personengruppe erreicht. Er habe sich bemüht, individuell darauf einzugehen und um Verständnis zu werben. Letztlich gelte aber: "Es ist nicht Aufgabe der Fähren Bremen-Stedingen, über den gesetzlichen Rahmen hinaus wirtschaftliche Vorteile zu gewähren."
Der FBS-Geschäftsführer macht auch kein Hehl daraus, dass es die finanzielle Lage des vom Landkreis Wesermarsch und der Stadtgemeinde Bremen getragenen Unternehmens kaum noch zulässt, aus ethischen Gründen freiwillig auf Einnahmen zu verzichten. 2009 hätten die FBS noch einen Überschuss von 360000 Euro erwirtschaftet, 2010 immerhin noch 310000. Im abgelaufenen Geschäftsjahr Jahr sei man erstmals ins Minus gerutscht. Demgegenüber beliefen sich die Kosten für den bisher gebührenfreien Transport von Behindertenfahrzeugen auf mehrere Zehntausend Euro.
Für Joachim Wittrien, Nordbremer Bundesvorstandsmitglied des Sozialverbandes Deutschland, passt der Schritt der Fähren Bremen-Stedingen nicht in die politische Landschaft. "Wir kämpfen alle für Inklusion und Teilhabe von Behinderten am gesellschaftlichen Leben, und dann so etwas", kritisiert Wittrien. Leider gebe es aber wohl keine rechtliche Handhabe gegen die Entscheidung.
Nach Recherchen der NORDDEUTSCHEN handhaben die Fährbetriebe auf der Unterweser die Fahrzeugbeförderung für Behinderte unterschiedlich. So verzichtet etwa die Weserfähren GmbH auf der Verbindung zwischen Bremerhaven und Nordenham-Blexen zumindest bei Personen, die als besonders schwer gehbehindert eingestuft sind, auf einen Obolus für den Transport der Autos.



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