Schon im Februar dieses Jahres hatte der Fall des 20-Jährigen Schlagzeilen gemacht, weil gegen ihn wegen der vermuteten Steuerhinterziehung ein Haftbefehl erlassen worden war. Eine Jugendberufungskammer des Landgerichts Oldenburg hatte damals ein Verfahren gegen den jungen Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingestellt. Als Begründung hatte das Gericht angegeben, dem Delmenhorster könne bei einer Verurteilung in der Steuersache eine mehrjährige Haftstrafe drohen (wir berichteten).
Einige Wochen nach der Berufungsverhandlung vom Februar war der 20-Jährige von der Untersuchungshaft verschont worden. Offenbar hatten die zuständigen Justizstellen in der Steuerstrafsache keine Verdunklungsgefahr mehr gesehen. Trotz seines jungen Alters soll der Angeklagte in der Vergangenheit als faktischer Geschäftsführer von Internetfirmen erhebliche Einnahmen gehabt, für diese aber keine Umsatzsteuern gezahlt haben. So sollen in einem Fall zirka 200.000 Personen Zahlungen an den 20-Jährigen geleistet haben, der in einschlägigen Internetforen auch schon mal als "Abzocker" tituliert wird. Diese dubiosen Grundgeschäfte seien aber nicht Bestandteil des bei ihm anhängigen Strafverfahrens, sondern lediglich die Steuersache, bestätigte nun der Delmenhorster Jugendrichter.
Dafür zählt der junge Mann inzwischen zur Gruppe jener Internetaktivisten, denen die sächsische Staatsanwaltschaft im spektakulären Verfahren um die Internetplattform "kino.to" den Prozess machen möchte. Diese Plattform, über deren Verlinkungen zahlreiche internationale Spielfilme kostenlos herunter geladen werden konnten, ist seit Juni dieses Jahres geschlossen. Wer die Seite heute anklickt trifft auf den Vermerk: "Die Domain...wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechts-Verletzungen geschlossen." Auch ehemalige Nutzer der Plattform werden darauf hingewiesen, dass ihnen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen drohen könnten.
Wie nun verlautet, soll der junge Delmenhorster zu dem Personenkreis zählen, der die Internetseite "kino.to" aktiv gemanagt hat. Es sei lange schwierig gewesen, überhaupt an Namen der Betreiber heranzukommen. Immerhin habe "kino.to" auch eine geschäftlich-finanzielle Seite gehabt, erläuterte der Delmenhorster Jugendrichter. Schließlich seien im Umfeld der Internetplattform Werbeeinnahmen geflossen.
Er vermute den 20-Jährigen gegenwärtig in der Schweiz, so der Delmenhorster Richter weiter. Dort solle der agile Angeklagte ebenfalls mit einschlägigen Internetauftritten tätig sein. Tatsächlich kann eine solche Vermutung durch entsprechende Recherchen im Netz untermauert werden. Er selbst, erläuterte der Richter, werde nach einer Festnahme des gesuchten jungen Mannes sein in Delmenhorst anstehendes Verfahren womöglich an das Landgericht in Dresden abgeben. Dann könnten dort alle gegen den Heranwachsenden vorliegenden Anklagen gemeinsam verhandelt werden.
Sollte sich in einem Prozess tatsächlich die Mitgliedschaft des Delmenhorsters in einer "kriminellen Vereinigung" bestätigen, hätte er mit einer erheblichen Haftstrafe zu rechnen. In Verbindung mit der angeklagten Steuerhinterziehung könnte sich das für den jungen Mann zu einem echten Desaster ausweiten. Allerdings war der junge Mann zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch Heranwachsender. Er kann also darauf hoffen, dass auf ihn womöglich noch Jugendstrafrecht angewandt wird. In aller Regel sind die Haftzeiten dann deutlich kürzer als nach Erwachsenenstrafrecht.


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