Die Frage nach der Sonderprüfung soll zunächst der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 14. Februar erörtern. Das geht aus einer nicht-öffentlichen Beschlussvorlage hervor. Die Verwaltung will demnach eine Bremer Anwaltskanzlei einschalten, die alle Vorgänge rund um die Stilllegung des Wasserwerks untersuchen soll. Wichtig ist dabei vor allem die Frage, ob die Geschäftsführung der SWD ihren Aufsichtsrat und die Untere Wasserbehörde vor der Abschaltung ausreichend über Folgen informiert hat.
Kernpunkt bei dieser Frage wird wohl die Bewertung der Prüfer einer Expertise des Hydrogeologen Hans-Henning Meyer aus dem Jahr 2003 sein. Darin schrieb Meyer: "Zur Bewertung der Auswirkung der oben genannten Flurabstände auf Bauwerke sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich." Ein Satz, den SWD-Chef Hans-Ulrich Salmen seinem Aufsichtsrat nicht vorlas, als er Meyers weitere Untersuchungsergebnisse am 3. Februar 2009 vorstellte. Dazu heißt es in der Vorlage für die Politik, dass dieser Expertise "seitens der SWD und - aufgrund Nichtkenntnis - seitens der Unteren Wasserbehörde/Verwaltung nicht nachgegangen wurde".
Ein Interessantes Detail in der Vorlage ist die Passage über den Anstieg des Grundwassers, denn wieder einmal nennt die Verwaltung die ominöse Größenordnung von 1,50 Meter - "nach jetzigem Kenntnisstand". In einem Brief schrieb die Verwaltung einem Graft-Anrainer, der sich über die Zustände in der Graft beklagt hatte, erst am 20. Dezember, dass es durch das Abstellen des Wasserwerks nur zu einem Grundwasseranstieg von 40 Zentimetern und nicht, wie öffentlich diskutiert, um 1,50 Meter gekommen sei. Oberbürgermeister Patrick de La Lanne unterschrieb die Vorlage nur wenig später, nämlich am 6. Januar. Die Verwaltung verwendet da offenbar jeweils die Zahlen, die besser in die jeweilige Argumentation passen.
Politik geht Vorlage nicht weit genug
Aber weg von den Details, denn die Verwaltungsvorlage in ihrer jetzigen Form geht den Ratspolitikern nicht weit genug. Wie aus politischen Kreisen zu erfahren war, besteht parteiübergreifende Einigkeit, dass die Anwälte nicht nur das Gebahren der Stadtwerke in diesem Fall untersuchen sollen, sondern auch das der Verwaltung, speziell das der Unteren Wasserbehörde. Die abschließende Entscheidung darüber soll am 29. Februar der Rat fällen.
Mit dem Änderungswunsch der Politik würde dieser Verwaltungsvorstoß im Grunde das aufgreifen, was ein Ratsbeschluss vom 13. Dezember bezweckte: Darin ging es bereits darum, dass die Graft-Versumpfung noch einmal aufgearbeitet und die Rolle der Stadtwerke und der Unteren Wasserbehörde beleuchten werden sollen. Einen anderen Teil des damaligen Beschlusses hat die Verwaltung bereits umgesetzt. Es wurde ein Ansprechpartner benannt, an den sich Bürger mit ihren Fragen und Sorgen wenden können. Mit Stand 1. Februar waren dort zwölf Anrufe aufgelaufen, allerdings nur die Hälfte drehte sich um Graft-Fragen.
Nach der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) wurde ebenfalls bekannt, dass die Stadt noch keinen Fachmann beauftragt hat, um ein Lösungskonzept für die kommende Sitzung des Runden Tisches "Graft-Entwässerung" zu entwickeln. Zwar hatte der Erste Stadtrat Gerd Linderkamp den Politikern in der nicht-öffentlichen VA-Sitzung zugesagt, dass der Sachverständige bereits beauftragt sei. Allerdings musste das wieder korrigiert werden. Denn bevor der Sachverständige tätig wird, muss die Dienstleistung ausgeschrieben werden. Und diese Ausschreibung wird im Moment in der Verwaltung vorbereitet.


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