Aus Sicht der Gesetzeshüter sind Kinder im Kleinkindalter "in keinster Weise" zur eigenständigen Verkehrsteilnahme in der Lage. Das ändere sich aber bereits im Vorschulalter; Der Verkehrsraum werde mehr und mehr auch zum Lebensraum für die Kinder; sie müssen lernen, sich darin sicher zu bewegen. Zunächst sollte das in Begleitung der Eltern geschehen. Mit der Einschulung beginne dann ein neuer Abschnitt von immer mehr Eigenständigkeit: das Zurücklegen des Schulweges. Dieser besteht nicht nur aus dem Umfeld der Schule, sondern aus dem gesamten Weg zwischen Haustür oder Bushaltestelle und Schule.
Mit Blick auf die Gesetzeslage erklärt die Polizei, dass sich Fahrzeugführer beim Vorbeifahren an einem haltenden Bus so verhalten müssen, "dass eine Gefährdung dieser besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist". Hierzu gehöre auch, einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu wahren. Das Drosseln der Geschwindigkeit und eine Bremsbereitschaft könne auch mal zum Anhalten führen. Autofahrer beispielsweise sollten dann solange warten, "bis die Situation klar ist". Fehlender Blickkontakt sei ein Indiz dafür, dass man als Fahrzeugführer nicht im Fokus der Aufmerksamkeit beispielsweise eines Kindes liegt, sodass die Gefahr beim Passieren besonders groß sei.
Zum Schutz von Kindern, aber auch der Fahrgäste allgemein, bestünden zudem besondere Vorschriften an Haltestellen des Linien- und Schulbusverkehrs sowie auch von Straßenbahnen. So dürfe auch der Gegenverkehr "nur vorsichtig vorbeifahren" und sich mit Warnblinklicht einer Haltestelle nähernde Busse dürfen nicht überholt werden. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnlicht, dürfe nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden.
Auch wenn der Verkehrsunterricht und die Verkehrsprävention in Kindergärten und Grundschulen einen großen Stellenwert hätten, spielten nach Ansicht der Gesetzeshüter die Eltern eine übergeordnete Rolle - auch bei der Verkehrserziehung ihrer Kinder. "Sie haben hier als Bezugspersonen, aber auch als Erwachsene insgesamt, Vorbild zu sein. Denn die Kinder lernen sonst nicht nur das, was ihnen als richtiges Verhalten beigebracht wird, sondern auch die Fehler, die ihnen im Alltag vorgelebt werden." Die Polizeibeamten sprechen sich für eine altersangepasste Heranführung an den Straßenverkehr aus.
Kinder seien dann im Straßenverkehr sicher, wenn es eine begleitende Verkehrserziehung durch das Elternhaus, die Kindertagesstätten und Schulen gibt, wenn Erwachsene ihre Vorbildrolle annehmen und wenn Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll und angepasst fahren.


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