Auf dem Papier wird Rigbers? Vermögen seit einem entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst seit Donnerstag voriger Woche von dem Oldenburger Rechtsanwalt Dirk Rüffert verwaltet. Doch dem war es auch gestern 'trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen, Kontakt zu Herrn Rigbers aufzunehmen'.
Allerdings hat der vorläufige Insolvenzverwalter, der nach eigenen Angaben über die Erfahrung von mehr als 1000 Fällen und entsprechende Kontakte verfügt, bereits eigene Erkundungen angestellt. Kein Auftrag an einen Privatdetektiv à la 'Ein Fall für zwei', aber 'wir versuchen, alle Erkenntnisquellen zu nutzen'.
Zwangsmaßnahmen drohen
Demnach halte sich Rigbers gegenwärtig nicht an seinem Wohnort Wildeshausen auf, sondern 'in weiterer Entfernung' - wobei andere Informanten wiederum davon sprächen, dass er in der Stadt gesehen worden sein soll. So oder so: Wenn der Anwalt nicht in Kürze an den insolventen Kino-Chef herankommt, um sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen, geht er zum Gericht.
Denn für solche Fälle 'sieht das Gesetz Zwangsmaßnahmen vor', erklärte Rüffert - schließlich sei ja nicht zuletzt denkbar, 'dass Vermögenswerte beiseite geschafft werden'. Um das zu verhindern, sei etwa eine 'zwangsweise Vorführung' möglich, damit Rigbers die Auskünfte gibt, die der vorläufige Insolvenzverwalter braucht, um seinen Auftrag zu erledigen.
Der ist durch einen sogenannten Fremdantrag entstanden. Rigbers hat sich also nicht selbst für zahlungsunfähig erklärt, vielmehr hat nach Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Hanspeter Teetzmann ein Sozialversicherungsträger das gefordert. Dem nämlich schuldet Rigbers offenbar Geld in nicht genannter Höhe. Der Gläubiger habe zunächst eine Zwangsvollstreckung beantragt. Doch der Gerichtsvollzieher sei unverrichteter Dinge zurückgekehrt, 'weil da wohl nichts zu holen war', berichtete Teetzmann. Daraufhin habe der Sozialversicherungsträger bereits Anfang Dezember vorigen Jahres ein Insolvenzverfahren über Rigbers? Vermögen beantragt.
Allerdings werde in solchen Fällen nicht sofort die vorläufige Vermögensverwaltung angeordnet. Vielmehr werde dem Schuldner zunächst eine weitere Möglichkeit gegeben, seine Schulden zu begleichen. Zu zwei Terminen Ende Dezember sowie Anfang Februar sei Rigbers jedoch nicht erschienen. Schriftliche Angebote hätten dem Gläubiger anscheinend nicht ausgereicht, jedenfalls sei er nicht darauf eingegangen.
Daraufhin hat Teetzmann ein Gutachten erstellen lassen. Und der Sachverständige - auch das war Anwalt Rüffert - sei zu dem Schluss gekommen, dass wohl doch etwas zu holen sein müsste, etwa aus den Einnahmen des Kinos.
Das läuft vorerst weiter, in Wildeshausen ebenso wie in Bremen, wo Rigbers das City Filmtheater betreibt. Wie es weitergeht, ist völlig offen. Wenn der Schuldner die Außenstände bediene, 'fällt das ganze Verfahren in sich zusammen', sagte Teetzmann. Dass Rigbers derzeit nicht greifbar ist, bewerteten zwar sowohl der Richter als auch der Insolvenzverwalter als eher ungewöhnlich, wollten aber keine Schlüsse ziehen.



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