Nach erfolglosen außerjuristischen Verständigungsversuchen kam es gestern zur Güteverhandlung vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts. Der Termin verursachte einen wahren Medienrummel. Radio- und TV-Sender interessierten sich brennend für diesen Fall "religiöser" Ruhestörung, richteten schon auf dem Gerichtsflur Kameras und Mikrofone auf die Beteiligten.
Während die Klägerin und ihr Anwalt außerhalb des Saals keinerlei Angaben machen wollten, äußerte sich der eigentliche 'Störenfried' bereitwillig. Den sieht die pensionierte Lehrerin in Kirchenmusikdirektor Tillmann Benfer, der seit einigen Jahren zunehmend mehr musiziere, auch Unterricht mit "schlecht spielenden" Schülern abhalte.
"Sie können sich das nicht vorstellen", sagte die aufgebrachte Frau. "Diese ständige Musik erfüllt den ganzen Kopf, man kann sich ihr nicht entziehen. Man kann kein Gespräch führen, kein Buch lesen, mir wird speiübel, und Ohropax hilft auch nicht." Ihr Anwalt Gero Landzettel (Hoya) ergänzte: "Diese Orgelmusik ist ja auch selten fröhlicher, frohlockender Art, sie verbreitet eher traurige Stimmung".
Die Klage auf Unterlassung richtet sich an den Domstrukturfonds beziehungsweise die Klosterkammer Hannover, die aber laut deren Anwalt nicht zuständig ist, sowie an die Domkirchengemeinde. Deren Anwalt Dr. Björn Diering erklärte, es gebe "keinen Rechtsanspruch auf Geräuschlosigkeit". Haus und Grundstück der Klägerin seien schon aufgrund der Lage besonderer Lärmbelästigung ausgesetzt: "Rundherum sind zum Beispiel Gaststätten".
Vorsitzender Richter Stefan Koch, der die Verhandlung sehr moderat, aber doch energisch führte, wies unter anderem auf Messwerte im Rahmen der "TA-Lärm" hin. Dabei handelt es sich laut Bundesumweltamt um eine allgemeine Verordnung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Geräusche.
Die im unmittelbaren Umkreis des Grundstücks am Anita-Augspurg-Platz gemessenen Werte lagen danach mit 42 bis 52 Dezibel im hinnehmbaren Bereich. Für Wohngebiete gilt ein Höchstwert von 55. Koch: "Hier handelt es sich aber um ein sogenanntes Misch- oder gar Kerngebiet, wo die Pegelwerte oft deutlich höher liegen". Die Grenzwerte seien nicht überschritten.
Schon zu Beginn der Güteverhandlung hatte Koch der auf Ruhe rund um die Uhr beharrenden Frau die bisherige Einschätzung der Kammer deutlich dargelegt: "Der Dom gibt der Stadt und der Region ein deutliches Gepräge. Kirchenmusik gehört zum sozialen Leben".
Nach Austausch vieler Argumente sagte Koch klipp und klar: "Mit dem Antrag auf 24 Stunden Friedhofsruhe werden Sie hier nicht erfolgreich sein". Er schlug die feste Vereinbarung einer Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr vor und nur ein Muzisieren in Ausnahmefällen nach 22 Uhr - und in leisester Registrierung, wie es in der Fachsprache heißt. Damit zeigten sich Pastor Wendebourg und Organist Tillmann Benfer einverstanden.
Aber die Frau und ihr Anwalt wollten sich darauf auch nach einer Beratungspause nicht einlassen. Man sehe "keinen Raum für einen Vergleich", hieß es. Nach der gescheiterten Güteverhandlung wird das Gericht nun beraten. Die Entscheidung soll am 18. November verkündet werden. Richter Koch bei der Terminfindung: "Buß- und Bettag, passt doch irgendwie."


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