"Bisher errechnet sich die Satzung nach dem Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit des Kindes", erläuterte Sonja Rabbe vom Fachbereich Familie und Soziales bei der Stadt Twistringen. Jetzt, da im Oktober dieses Jahres die neue Krippe an der Steller Straße eröffnet werden soll, biete sich die Gelegenheit, diese Regelung zu überdenken beziehungsweise zu überarbeiten. Der Vorschlag: feste Gebührensätze. "Das würde die Abrechnung erleichtern", erklärte Sonja Rabbe. Während eines Treffens der Kindergarten- und Kindertagesstättenleitern wurden erste Überlegungen zu dem Thema getroffen. Das Ergebnis: eine Gebührenerhebung über einen Stundensatz, also die Betreuungszeit. Auf Antrag könnte es für finanziell schwache Familien eine Sozialstaffelung geben. Eine Geschwisterermäßigung gibt es bereits und soll bestehen bleiben. Wenngleich sich die Ausschussmitglieder über neue Regelungen einer Umstellung nicht einig werden konnten, stellten sie einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, Beispiele
für neue Stundenbeiträge zu entwickeln und vorzulegen.
Zudem wurde am Dienstagabend die Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Lollypop besprochen. Eine kürzlich gestartete Umfrage ergab, dass bei 13 Kindern aus der Kita sowie bei sieben Kindern aus der Grundschule Heiligenloh, Bedarf nach einer Mittagsmahlzeit und eine Betreuung bis 14 Uhr bestehe. Zudem wurde der Wunsch seitens einiger Eltern geäußert, ihr Kind nur an bestimmten Tagen in der Kita betreuen zu lassen. Während Rolf Meyer (CDU), Ausschussmitglied in Vertretung, die höheren Kosten kritisierte, die anfallen würden, sprachen sich andere Ausschussmitglieder wie Dieter Kalberlah (SPD) und Claudia Möllenkamp vom Jugendhaus Twistringen für Gleichberechtigung in den Angeboten aus. Denn: In Twistringen werde das in der Form angeboten.
Bürgermeister Karl Meyer sieht das nicht anders. "Was wir an anderer Stelle bieten, sollten wir auch in Heiligenloh bieten", erklärte er. Am Ende einigten sich die Ausschussmitglieder auf die Empfehlung, die Betreuungszeiten bis 14 Uhr, inklusive einer Mahlzeit auszuweiten und die Betreuung an einzelnen Tagen zu ermöglichen, allerdings unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.


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