Die Hundesteuer ist ebenfalls am 1. Juli in ihren festgesetzten Beträgen zu zahlen. Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der vierteljährlichen Zahlung Gebrauch machen wollen, müssen den ersten Betrag am Mittwoch, 15. Februar, einzahlen.
Steuerpflichtige, die der Gemeinde Weyhe keine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, sollten die Beträge rechtzeitig auf folgende Bankverbindungen überweisen: Kreissparkasse Syke, Kontonummer 1160005011, BLZ 29151700 oder Volksbank e.G, Kontonummer 8141547800, BLZ 29167624. Weitere Bankverbindungen stehen auf der Internetseite www.weyhe.de.
Per Einzugsermächtigung übernimmt die Gemeinde Weyhe die Abbuchung der fälligen Beträge selbst. Abbuchungswünsche werden unter den Telefonnummern 04203/71206 und 04203/71210 entgegengenommen. Einen Vordruck der Einzugsermächtigung gibt es auch auf der Internetseite www.weyhe.de unter Rathaus/Formulare.


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