Weyhe. In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurden die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit über die Zuwendungen informiert, die der Verwaltungsausschuss im vergangenen Jahr angenommen hat. Nun denken viele Bürger auch nach der aktuellen Affäre um den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff bei dem Wort "Zuwendungen" wohl automatisch an Vorteilsnahme, Bestechlichkeit und Geklüngel. Wie sieht also die rechtliche Seite aus, wenn die Gemeinde Weyhe Geld- oder Sachspenden annimmt?
"Bis vor gar nicht so langer Zeit war die Annahme von Spenden eine unsichere Sache", sagt Bianca Becker, Kommunalrechtsexpertin bei der Gemeinde Weyhe und zuständig für die zentrale Organisation und das Sitzungsmanagement. "Da musste sich der Bürgermeister jedes Mal fragen ,Was darf ich, was darf ich nicht?'."
Im Jahr 2009 wurden Zuwendungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gesetzlich geregelt. Dort heißt es im siebten Absatz des Paragrafen 111, dass Kommunen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und sogar einwerben dürfen, die der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben dienen sollen. Außerdem dürfen sie solche Zuwendungen an Dritte weitergeben, die sich an der Erfüllung der kommunalen Aufgaben beteiligen.
Wer entscheidet, welche Spenden angenommen werden, hängt von der Höhe der Zuwendung ab. So will es der Wertgrenzenerlass. Über kleine Spenden bis 100 Euro entscheidet der Bürgermeister. Zuwendungen von 100,01 bis 2000 Euro darf nur der Verwaltungsausschuss annehmen. Über Schenkungen in Höhe von über 2000 Euro muss der Gemeinderat öffentlich entscheiden. "Das soll der absoluten Transparenz dienen", sagt Ina Pundsack-Bleith, Leiterin der Stabstelle Steuerung und Finanzen. Deshalb solle idealerweise auch nicht anonym gespendet werden. "Wir wollen mit offenen Karten spielen, weil uns das Rechtssicherheit gibt. Es ist wichtig, dass sich die Verwaltung keinen Vorwürfen aussetzt." Da nun aber der Verwaltungsausschuss nie öffentlich tagt, hat sich Weyhe eine Regelung einfallen lassen: "Einmal im Jahr berichten wir in den öffentlichen Ratssitzungen von den Zuwendungen, die der Verwaltungsausschuss angenommen hat", sagt Becker.
Um Spenden geworben, wie es das NKomVG erlaubt, hat die Gemeinde Weyhe bisher nicht. In der Regel kommen Privatpersonen und Unternehmen auf die Verwaltung zu. Meistens sind das Firmen, die einen örtlichen Bezug zur Gemeinde haben, oder Privatpersonen, die wollen, dass die Spenden indirekt ihren Kindern und Enkeln zugute kommen. Das wird deutlich, wenn man die angenommenen Zuwendungen des vergangenen Jahres betrachtet: Ein Großteil der Spenden war für den Bereich Jugend gedacht, zum Beispiel für Unterrichtsmaterialien für Schulen oder für Kindergärten. Dabei kommt es auch schon mal zu ungewöhnlich hohen Zuwendungen: "Im Dezember 2011 haben wir 11000 Euro als Zuschuss für die Dachsanierung einer Sportanlage gespendet bekommen", sagt Pundsack-Bleith.
Es gibt aber auch Zuwendungen, die abgelehnt würden: "Zum Beispiel, wenn an eine Spende an eine Bedingung geknüpft wäre", so Pundsack-Bleith. "Ich würde mich weigern, von verfassungsfeindlichen Organisationen oder Vereinen mit pornografischen oder sittenwidrigen Inhalten Spenden anzunehmen", sagt Bürgermeister Frank Lemmermann.


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