In einer ersten Antwort auf ihr Auskunftsbegehren habe ihr der Verfassungsschutz lediglich mitgeteilt, dass keine Personenakte über sie geführt werde, erklärt Flauger in einer Pressemitteilung. Da eine Suche in sämtlichen Akten zu aufwendig sei, habe sie genauer angeben sollen, wo der Verfassungsschutz nachsehen sollte. "Eine Zumutung bis unmöglich", kommentiert Flauger diesen behördlichen Anspruch, schließlich seien Normalbürgern die Datenbestände des Verfassungsschutzes nicht bekannt. Sie habe daraufhin gefragt, was in der Sachakte über die Linke zu ihrer Person gespeichert sei und was gegebenenfalls in rechten Publikationen über sie gefunden worden sei.
"In den hier ausgewerteten Publikationen und Berichten aus der rechtsextremistischen Szene werden Sie nicht erwähnt", heißt es in der Antwort, die Flauger der Presse zur Verfügung stellte. In der Sachakte dagegen schon. Gespeichert sind unter anderem mehrere Beiträge in der Publikation "Linkes Forum" sowie im "Neuen Deutschland", von denen die Politikerin einen selbst verfasst hat, während sie in den anderen - darunter die Rubrik "Kontaktadressen" - lediglich namentlich genannt wird. Außerdem sind beispielsweise ein Plakat und ein Handzettel zu Podiumsdiskussionen, einmal zur Rente mit 67 und einmal zu "Konzepten der Gegenöffentlichkeit" aufgelistet.
In einer Presseinformation erklärte das niedersächsische Innenministerium gestern, dass es die nachrichtendienstliche Beobachtung der Linken für geboten halte, weil "namhafte Teile der Partei linksextremistische, das heißt verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen". Das Bundesverwaltungsgericht habe 2010 geurteilt, dass die Beobachtung von Spitzenfunktionären und Abgeordneten der Partei zulässig sei. Es dürften "sogar Daten über Abgeordnete gespeichert werden, die selbst keine verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Aktivitäten an den Tag legen". In Niedersachsen würden nicht einzelne Personen, wohl aber "die Partei als solche" beobachtet. "Es werden allerdings einzelne Äußerungen und Aktivitäten von Abgeordneten, die für die Bewertung der Partei relevant sind, durch die Behörde erhoben und gespeichert."
Flauger fragt sich nun, "was an der Tatsache, dass ich als Kontaktadresse genannt werde oder auf einer Fraktionsveranstaltung rede, so aufschlussreich ,für die Bewertung der Partei' ist, dass diese Informationen gespeichert werden müssen". Aus ihrer Sicht gibt es "reichlich Indizien dafür, dass die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz politisch motiviert ist" und die Behörden keineswegs neutral und unabhängig handelten. "Das angeheftete Etikett der Beobachtung durch den Verfassungsschutz grenzt die Linke negativ gegen andere Parteien ab", stellt Flauger fest und wünscht sich, "dass viele kritisch darüber nachdenken, ob hier nicht Freiheit und Demokratie mit den Mitteln beschädigt werden, mit denen man sie zu schützen vorgibt".


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