Jugendliche unter 18 Jahren, die nach dem Umzug auch noch die Zeltpartys besuchen wollen, müssen ihr Umzugsband an den sogenannten U-18-Kassen auf dem Festplatz gegen Einlassbänder umtauschen. Der Kaufpreis des Umzugsbändchens wird dabei auf den Preis des Tanzbändchens angerechnet.
Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt grundsätzlich: Zutritt zu den Festzelten gibt es nur in Begleitung Erwachsener. Dies können entweder die Eltern sein, aber auch Volljährige, die über einen sogenannten Erziehungsauftrag verfügen. Damit übertragen die Eltern ihr Recht, auf den Minderjährigen aufzupassen, auf einen anderen Erwachsenen. Ein entsprechendes Formular findet sich im Internet auf der Seite des Ganderkeseer Faschings (www.fasching-ganderkesee.de) unter dem Punkt "Jugendschutz". Wer einen Erziehungsauftrag vorweisen kann, bekommt dann ein grünes Einlassbändchen, das zeitlich nicht begrenzt ist. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind und keinen Erziehungsauftrag vorweisen können, bekommen ein gelbes Bändchen, mit dem sie bis 24 Uhr in den Zelten bleiben dürfen.
Angst, dass das Farbenspiel möglicherweise verwirrend sein könnte, hat man bei der GGV nicht. "Bei der Rückmeldung der Umzugsgruppen hat das System gut geklappt", berichtet der stellvertretende Schatzmeister Gerrit Einemann. Auch die Polizei lobt die GGV: "Aus unserer Sicht haben die Veranstalter die gesetzlichen Vorgaben ambitioniert umgesetzt, und wir sind sehr gespannt, wie sich die Bändchen bewähren", so Sebastian Nitsch vom Präventionsteam des Polizeikommissariats Wildeshausen.


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