Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen Hundehalter für den ersten Hund 84, für den zweiten Hund 114 und für jeden weiteren Hund 144 Euro im Jahr bezahlen - eine Erhöhung um jeweils 24 Euro. So hat es der Rat am 8. Dezember auf Antrag der Grünen und mit den Stimmen der Sozialdemokraten beschlossen.
Seitdem regt sich Protest, demonstrieren heute Vormittag zum dritten Mal Hundehalter mit ihren vierbeinigen Freunden vor dem Rathaus. Christdemokraten und Linke hatten die Erhöhung bereits kurz nach der Entscheidung im Rat kritisiert, jetzt machen sie Nägel mit Köpfen und beantragen, die Satzung wieder zu ändern - und zwar rückwirkend zum 1. Januar.
Die CDU bringt erneut die von ihr bereits im Dezember vorgeschlagenen Steuersätze von 66 Euro für den ersten, 111 Euro für den zweiten und 141 Euro für jeden weiteren Hund aufs Tapet. Das sei eine "maßvolle Erhöhung", schreibt Dörte Bernsdorf im Antrag ihrer Fraktion vom 29. Januar.
Der Antrag der Linken sieht 72 Euro für den ersten und 102 Euro jährlich "für jeden weiteren Hund" vor. Die bisherige dritte Steuerstufe von 144 Euro für weitere Hunde "soll wegfallen", teilen Herbert Behrens und Sonja Lies mit. "Außerdem greift die Linksfraktion einen Gedanken der Grünen von vor vier Jahren auf und beantragt, dass Hunde aus dem Osterholz-Scharmbecker Tierheim für die ersten zwölf Monate steuerfrei bleiben." Vertreter von Tierschutzverbänden beklagten, dass die Vermittlung von Pflegehunden ohnehin schwer sei und durch die jetzt geltende Erhöhung der Hundesteuer weiter erschwert werde, begründet Behrens diesen Aspekt.
Der Tierschutzverein OHZ kritisiert in einer Stellungnahme zum Thema zudem die "fehlende Berücksichtigung von sozialen Härtefällen" in der Hundesteuersatzung. Geringverdiener könnten keine Steuerreduzierung für den Ersthund beantragen. So seien etwa Hartz-IV-Empfänger besonders von der jetzigen Steuererhöhung betroffen. Der Tierschutzverein müsse einkommensschwache Personengruppen zunehmend unterstützen, um zu vermeiden, dass deren Hunde abgegeben werden. Gerade für diesen Personenkreis aber sei der Hund "häufig ein Bindeglied zur Außenwelt", so der Tierschutzverein.
Wohnwagen nicht erfasst
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist vom Rat am 10. März 2011 beschlossen worden - nun soll diese Steuer zum 1. Juli eingeführt werden, und zwar in Höhe von zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Nicht unter die Steuerpflicht fallen sollen laut Satzungsentwurf der Verwaltung Wohnungen öffentlicher und gemeinnütziger Träger sowie Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Ebenfalls Wohnungen, die Verheiratete oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Stadt haben, sofern deren Hauptwohnsitz außerhalb ist.
Die Zweitwohnungssteuer wird nach Schätzung der Verwaltung mindestens 25000 Euro jährlich an Einnahmen bringen. Nicht aufgeführt im Satzungsentwurf sind bislang Mobilheime, Wohnmobile oder Wohnwagen, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden. Es sei aber rechtlich zulässig, auch für diese eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, heißt es in der Vorlage für den Finanzausschuss. Die öffentliche Sitzung des Gremiums am Dienstag im Rathaus-Saal beginnt um circa 16.05 Uhr.


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