Genauer: im Briefkasten. Hier finden die Wahlberechtigten zwischen dem 6. und 26. Februar ihre Wahlbenachrichtigungskarten. Sie werden in dieser Zeit von der Post oder von freiwilligen Helfern der Kirche verteilt. Die Organisation liegt in den Händen der Kirchenvorstände. Wie Helga Dettbarn aus dem Kirchenkreisamt mitteilt, werden rund 50200 Wahlbenachrichtigungskarten (berechtigen zur Wahl und sollten mit Personalausweis vorgelegt werden) zugestellt. So viele der etwa 58000 Kirchenmitglieder im Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck sind wahlberechtigt. Das heißt: Sie sind am Wahltag 16 Jahre alt, haben ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde und sind damit automatisch in die Wählerliste ihrer Kirchengemeinde eingetragen. Die Karte ist gleichzeitig der Antrag für die Zusendung der Briefwahlunterlagen. "Wer am Wahltag nicht persönlich wählen gehen kann, sollte die Briefwahl nutzen, denn jede Stimme hat Gewicht und würdigt die Arbeit der vielen
ehrenamtlichen Kirchenvorstände", rät Superintendentin Jutta Rühlemann.
Wer keine Karte erhalten oder diese verloren hat, kann trotzdem wählen - wenn der Personalausweis vorgelegt wird. Wahlberechtigte, die bis zum 26. Februar keine Karte bekommen haben, können dies telefonisch nachholen. Weitere Infos bei Helga Dettbarn, 04791/80642, in den Kirchengemeinden oder allgemeine Wahlinformationen: www.gemeinde-stark-machen.de.


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