Das Thema wurde noch einmal behandelt, weil es im Rat seinerzeit lediglich keine Mehrheit dafür gegeben hat, den Bebauungsplan als Satzung beziehungsweise als Ortsrecht zu beschließen. Es fehlte indes ein Beschluss darüber, was weiter mit dem Rolandsgraben geschehen soll, erläuterte Fachbereichsleiter Manfred Lütjen.
Nach der Empfehlung des Fachausschusses soll das Bauleitverfahren nun nicht mehr fortgesetzt und der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1995 aufgehoben werden. Die vier Befürworter machten deutlich, dass das Thema Rolandsgraben in dieser Wahlperiode damit nicht mehr angefasst werden soll. Würde es danach erneut aufgegriffen, würde das Verfahren bei null beginnen. Stimmt der Rat dieser Empfehlung zu, verliert die Gemeinde damit auch ihr Vorkaufsrecht auf ein paar Grundstücke in diesem Gebiet.


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