Die Verwaltung legte dem Gremium einen Satzungsentwurf für die Erhebung der neuen Steuer vor. Zweitwohnung ist danach jede Wohnung, "die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist oder erfasst werden müsste" - sprich Wohnungen, die eine Person mit einem Hauptwohnsitz an anderer Adresse "zur persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen" innehat. Wohnungen öffentlicher Träger für therapeutische oder Erziehungszwecke sowie Seniorenwohnanlagen sind nicht steuerpflichtig. Ebenso Wohnungen, die Ehepaare oder Paare mit eingetragenen Lebenspartnerschaften aus beruflichen Grünen in der Stadt vorhalten, sofern sie mit ihrem Hauptwohnsitz nicht in Osterholz-Scharmbeck gemeldet sind. Auch Mobilheime, Wohnmobile, sowie Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden, sollen laut Satzungsentwurf nicht besteuert werden. Laut Sitzungsvorlage gibt es in Wochenendgebieten und auf Campingplätzen der Stadt aktuell rund 600 Standplätze. Rechtlich wäre auch deren Besteuerung zulässig, erläuterten der Fachbereichsleiter Finanzen, Volker Lütjen, und Bürgermeister Martin Wagener.
Das vom Rat für diese Steuer vorgegebene Einnahmeziel von rund 25000 Euro jährlich werde aber bereits mit der Besteuerung der "normalen" Zweitwohnungen erreicht, sagte Lütjen. Die Politik könne sich für die Ausweitung der steuerpflichtigen Wohnungen entscheiden, so Wagener.
Im Finanzausschuss regte sich dafür dann keine Hand. Die vier Sozialdemokraten im Ausschuss (das fünfte SPD-Mitglied war nicht anwesend) und die drei Christdemokraten stimmten für die Einführung der Zweitwohnungssteuer wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Das letzte Wort hat der Rat am 16. Februar (15 Uhr, Rathaus).
Der Satzungsentwurf als Teil der Sitzungsvorlage kann über das Ratsinformationssystem der Stadt im Internet (www.osterholz-scharmbeck.de, Verwaltung & Politik) heruntergeladen werden.


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