Die Beamten sprachen von leichtsinnigem Verhalten der 22 und 25 Jahre alten Fahranfänger, die gemeinsam mit einem 23-jährigen Beifahrer unterwegs waren.
Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld auf die beiden Fahrer zukommt, obliegt der Entscheidung der Bußgeldstelle. Darüber hinaus verfassten die Beamten einen Bericht an die Führerscheinstelle.
Nach wie vor wird vor dem Betreten von nicht freigegeben Eisflächen gewarnt.


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