Eine Grabstelle in einem Familiengrab kostete bisher 3,50 Euro im Jahr. Das ergab für ein komplett belegtes Familiengrab 28 Euro. Jetzt werden für eine Grabstelle fünf Euro verlangt, was für das gesamte Grab 35 Euro ergibt. Bisher habe der Friedhof sich nicht selbst tragen können, sagte Günther Ringen, die Gemeinde sei aber verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Auch für den Hanstedter Friedhof werden die Gebühren auf fünf Euro pro Grabstelle erhöht, aber hier bleibt es bei acht Grabstellen pro Familiengrab, weil der Platz reicht. Die Änderung der Friedhofssatzung, der nach der einstimmigen Annahme im Gemeinderat noch der Samtgemeinderat zustimmen muss, soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.


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