Durch das neue Niedersächsische Hundegesetz sind den Ordnungsämtern in den Rathäusern seit Mitte vorigen Jahres ohne Übergangsfrist zwei wichtige Aufgaben zugewiesen worden, sagt Brandt: "Das Langwedeler Ordnungsamt muss prüfen, ob alle rund 1000 angemeldeten Hunde jetzt ordnungsgemäß haftpflichtversichert und mit einem Chip vom Tierarzt versehen worden sind." Für diesen Bereich ist Hans-Jürgen Zerwowski zuständig (Telefonnummer 042 32 / 39 11), der die Vorbereitungen in Angriff genommen hat. Zur Jahresmitte 2013 müssen alle Hundehalter in Niedersachsen (mit Ausnahmen) einen "Hundeführerschein" nachweisen.
Auch neu im Rathaus ist die komplette Sachbearbeitung für das Gaststättenrecht. War die Gewerbesachbearbeiterin Anja Hertwig (Telefonnummer 0 42 32 / 39 13) bislang nur für die "Schankerlaubnisse" bei besonderen Anlässen zuständig, so sind ihr jetzt alle neuen Gaststätten vier Wochen vor Betriebsbeginn gebührenpflichtig mitzuteilen - das gilt auch für vorrübergehende Gaststättenbetriebe, beispielsweise bei Osterfeuern, Schützenfesten und Märkten. Bei Alkoholausschank muss die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller überprüft werden. Über das neue Gaststättenrecht informiert der Flecken Langwedel auf seiner Internetseite www.langwedel.de - dort ist die neue Gaststättenanzeige zum Ausdrucken bereitgestellt.
Falls die beiden Sachbearbeiter mal nicht erreichbar sein sollten, hilft Amtsleiter Gerd Brandt unter der Telefonnummer 0 42 32 / 39 12 auch persönlich aus.


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