Er konnte es sich erlauben, gegen zahlreiche Dienstvorschriften zu verstoßen, sich ins Rotlichtmilieu zu verstricken und illegale Prostitution zu decken. Auch offensichtliche Widersprüche und Unwahrheiten schadeten seiner Karriere nicht. All das dokumentieren Unterlagen aus den Akten gegen Görlich, die dem WESER-KURIER vorliegen. Er hat die bislang weitgehend unbekannte niedersächsische Justizaffäre aus diesen Dokumenten rekonstruiert.
Auf Rockerjagd im Milieu
Die Affäre begann am 23. Mai 2000: Görlich vernahm Silke F.* als Zeugin in einem Betrugsverfahren. In diesem Gespräch soll die Betreiberin eines Wohnungsbordells in Hannover nebenbei erwähnt haben, sie beschäftige Frauen, „die vorher unter erheblichem Druck in den Laufhäusern am Steintor gearbeitet und dort erhebliche Schulden gemacht haben“. Dabei sei „auch der Name ,Boxer-Frank' gefallen“, heißt es in den Akten.
Görlich gab später zu Protokoll, allein aufgrund dieser Aussage Silke F.s habe er den „Hell's Angels Hannover“ und ihrem Anführer Frank Hanebuth das Handwerk legen wollen. „Boxer-Frank“ wird Hanebuth im Milieu genannt, und er hat diesen Namen nicht von ungefähr. Ende 2001 wurde der Ex-Boxer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er einen aufmüpfigen Rockerkumpan lebensgefährlich im Gesicht verletzt hatte. Der Rockeranführer ließ sich schon damals als „Chef“ des Rotlicht- und Vergnügungsviertels Steintor in Hannover feiern.
Silke F. wusste offensichtlich, was für ein Kaliber „Boxer-Frank“ war. Über ihre Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft sagte sie später aus: „Wenn die Rot-Weißen (Szenename der „Hell's Angels“, d. Red.) davon erfahren, bin ich tot.“ Trotzdem glaubte Görlich nach eigenem Bekunden, dass die in F.s Bordell arbeitenden Prostituierten allein durch gutes Zureden über Hanebuth und seine Machenschaften auspacken würden.
Für Rotlichtkriminalität wie Zuhälterei oder Menschenhandel war Görlich allerdings gar nicht zuständig. Er sollte sich vielmehr um die Verfolgung von Geldwäsche kümmern. Genau die habe er mit Hilfe der Prostituierten den „Höllenengeln“ und ihrem Anführer nachweisen wollen, behauptete er später. Er berief sich dabei auf einen damals neuen Erlass zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Darin erlaubte Niedersachsens Justizministerium auch Anklagevertretern, Initiativermittlungen zu führen. Von Initiativermittlungen sprechen die Behörden, wenn sie mutmaßliche organisierte Kriminelle auch ohne konkreten Verdacht ins Visier nehmen.
Um es vorwegzunehmen: Görlich wies Hanebuth weder Geldwäsche noch andere Straftaten nach. Die „Erwartung, über den Kontakt zu einer konkurrierenden Bordellbetreiberin und zu einigen Prostituierten eine Rotlichtgröße wie Hanebuth wegen nennenswerter Straftaten überführen zu können“, sei „schon im Ansatz nicht aussichtsreich“ gewesen, heißt es später in den Akten. Dass die Erfolglosigkeit von Görlichs angeblichen Ermittlungen offensichtlich vorprogrammiert war, zeigt auch die Einschätzung von Polizisten, die Görlichs „Informantin“ F. damals schon lange kannten: Sie hielten diese für eine „notorische Betrügerin“, die weder Lügen noch Intrigen scheue.
Zur Vernehmung ins Bordell
Noch an dem Tag, an dem er Silke F. zum ersten Mal vernommen hatte, begann Görlich seine „Initiativermittlungen“ – mit einem Besuch ihres Etablissements. In den folgenden Monaten erkor der Staatsanwalt die Bordellbetreiberin dann zu einer Art „V-Frau“. Sie „wurde von Staatsanwalt Görlich faktisch als Informantin bzw. Vertrauensperson geführt“, ist in den Unterlagen zu lesen.
Diese „Informantin“ aber saß damals im Vechtaer Frauengefängnis eine mehr als vierjährige Haftstrafe ab. Sie hatte in 110 Fällen die Kunden einer Partnerschaftsvermittlung betrogen. Nun hatte sie ihrer Ansicht nach einen Deal mit dem Anklagevertreter geschlossen: Sie lieferte ihm Informationen aus dem Milieu, dafür erleichterte er ihr die Haft.
Seinen Part dieser angeblichen Absprache erfüllte Görlich in der Tat: Als Silke F. Strafunterbrechung an Wochenenden beantragte, bat er den zuständigen Staatsanwalt, dem Gesuch stattzugeben. F. sei eine „wichtige Informantin“ gegen Rockerboss Hanebuth, und ihr Bordell „nicht zu beanstanden“. Der Kollege entsprach der Bitte.
Görlich selbst bestellte F. binnen sechs Monaten zehn Mal ganz offiziell zu Vernehmungen nach Hannover ein. Viele dieser Vorladungen erstreckten sich über zwei Tage, die bevorzugten Termine waren dabei der Donnerstag und der Freitag. Auf diese Weise konnte die Bordellchefin anschließend gleich in Hannover bleiben, um dort auch das Wochenende außerhalb der Gefängnismauern zu genießen.
Neben der nun seltener eingesperrten „Informantin“ war auch deren Wohnungsbordell Görlichs „Initiativermittlungen“ dienlich. Das Etablissement lag nämlich verkehrsgünstig – gar nicht weit entfernt von Görlichs Behörde. Immerhin „vielleicht 20“ Bordellbesuche räumte der Staatsanwalt ein. Er habe es schließlich dorthin nicht weit gehabt, rechtfertigte er den unkonventionellen Vernehmungsort.
Rechtskniffe frei Haus
Silke F. machte kein Geheimnis aus ihren guten Beziehungen zur Staatsanwaltschaft. Als die Polizei bei einer Razzia eine ihrer Prostituierten festnehmen wollte, wies die Bordellchefin darauf hin, dass Görlich die Beschäftigung der jungen Frau für rechtens erklärt habe. Der Staatsanwalt bestätigte den erstaunten Beamten, die Papiere der Hure geprüft und für in Ordnung befunden zu haben. Sie waren es nicht, tatsächlich arbeitete die Frau illegal.
*Name von der Redaktion geändert
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