Silke F. und ihre Angestellten versicherten, Görlich habe ihnen zugesagt, sie könnten sich jederzeit an ihn wenden, wenn sie es mal mit der Polizei zu tun bekämen. Der Staatsanwalt nannte diese und andere Zusagen gerne „vertrauensbildende Maßnahmen“, als er später vernommen wurde. Irgendwie musste er die Prostituierten ja aussagewillig machen, auf dass sie ihm die Machenschaften Hanebuths und seiner „Höllenengel“ enthüllen.
Obwohl Görlich diese angeblichen Machenschaften verborgen blieben, hielt er seine Zusagen an die Frauen ein und verriet sogar manchen Rechtskniff. „Mädels“ unter 21 Jahren sollten F. bescheinigen, dass sie sich in deren Bordell nicht zum ersten Mal prostituierten, schlug Görlich vor. So könne die Bordellchefin empfindlichen Strafen wegen Ausbeutung von Prostituierten entgehen, sollte die Polizei sie mal wegen der Beschäftigung sehr junger Frauen in Bedrängnis bringen.
Für seine „Rechtsberatungen“ wollte Görlich keine Gegenleistungen „irgendwelcher Art“ bekommen haben – nicht einmal, wenn er die „Mädels“ für eine derartige „Beratung“ eigens zu Hause aufsuchte. Eine der Prostituierten wollte beispielsweise wissen, was sie tun müsse, wenn ihre Bewährungszeit auslaufe. Für einen Staatsanwalt nicht eben eine knifflige Frage, ein knappes „nichts“ wäre als Antwort passend gewesen. Doch Görlich besuchte die Frau daheim – angeblich zur Klärung eben dieser Frage. In den Akten heißt es dazu, der Anklagevertreter habe der Prostituierten „vorgetäuscht, sich intensiv um deren Straferlass zu bemühen, obwohl dieser nach Ablauf der Bewährungszeit automatisch erfolgte“.
Mehr noch: Silke F. wurde in einer Vernehmung einmal sehr deutlich – freilich erst, nachdem wegen der Ermittlungen gegen ihren einstigen Gönner die Hafterleichterungen widerrufen worden waren. Da schalt sie Görlich einen „typischen Freier“, der sich in ihrem Etablissement „als großen Zampano“ habe feiern lassen, weil er angeblich „in Hannover aufräumen“ wolle. Dem Journalisten eines Nachrichtenmagazins berichtete die Bordellchefin überdies, sie habe Videokassetten, auf denen der Staatsanwalt bei mehr als „Zeugenvernehmungen“ zu sehen sei. Ihr Rechtsanwalt habe ihr allerdings davon abgeraten, dem Journalisten die Filme zu geben. Vermutlich wäre das auch schlecht fürs Geschäft gewesen: Welcher Freier geht in ein Etablissement, aus dem solche Aufnahmen an die Öffentlichkeit gelangt sind?
Die abgeblasene Durchsuchung
Silke F.s Angaben über kompromittierende Videoaufnahmen mag mancher unter milieutypischer Geltungssucht abhaken. Doch scheint diese Behauptung nicht einfach aus der Luft gegriffen. Sicher ist, dass es mindestens eine Videokassette gab, die angeblich für Görlichs Ermittlungen gegen die „Hell's Angels“ wichtig war. Für die Ermittlungen gegen Görlich war das Band später tatsächlich von Bedeutung.
Laut F. bekam Görlich zwei oder drei Kassetten aus den Überwachungskameras des Bordells. Darauf sollten unter anderem „Hell's Angels“ mit einer „Frischfleischlieferung“ zu sehen sein. „Frischfleisch“ werden im Milieu neue Prostituierte genannt. Immer wieder hätten die Rocker versucht, auf diese oder andere Weise an F.s Etablissement mitzuverdienen, sagte die Bordellbetreiberin aus. Doch behauptete sie zudem, in den Videofilmen sei außer den Rockern auch Görlich mehrfach zu sehen.
In den spärlichen Vermerken, mit denen Görlich seine „Initiativermittlungen“ dokumentierte, findet sich kein Wort über die Kassetten. Weder, dass er sie erhalten, noch, wo er sie gelassen hat, notierte der Staatsanwalt. Der Polizei übergab er die Bänder nicht zur Auswertung, wie das vorschriftsmäßig gewesen wäre.
Unterschlug der Staatsanwalt etwa Beweise? Der Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann, der die Ermittlungen gegen Görlich leitete, wollte dessen Dienst- und Privaträume durchsuchen lassen. Doch so weit kam es nicht: Am Tag zuvor vereitelte Herrmann die von ihm selbst initiierte Durchsuchungsaktion. Er fuhr nach Hannover und unterrichtete den beschuldigten Kollegen über seinen Verdacht. Görlich bestritt sämtliche Vorwürfe und erklärte sich umgehend bereit, eine Videokassette herauszugeben.
Es sei die einzige, die er je erhalten habe, beteuerte Görlich. Der Polizei habe er sie nicht übergeben, weil Silke F. ihm versichert habe, die Ordnungshüter wüssten von dem Band und würden es demnächst bei ihm abholen. Eine wegen vielfachen Betruges inhaftierte Bordellchefin als Mittlerin zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft – diese Erklärung nannte Herrmann in einem Vermerk „plausibel“.
Als die Polizei nicht kam, wollte Görlich das Band vor lauter Arbeit schlicht in seinem Schrank „vergessen“ haben. Inhaltlich gebe die Kassette auch nicht viel her, berichtete er, die meisten Akteure seien kaum zu erkennen. Sehenswert sei eine einzige Szene, die sich allerdings eher durch Komik als durch Informationswert auszeichne: Ein „Hell's Angel“ entdecke die Kamera, werfe sich auf den Boden, um ihrem Fokus zu entkommen, und krabble dann auf allen Vieren davon.
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