Stellt der Kreis binnen vier Wochen keinen Antrag, wird das Urteil rechtskräftig. Die ausführliche Begründung liegt nun schriftlich vor. Sie steht im Internet unter www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp unter dem Aktenzeichen 3 A 228/10. In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter den Argumenten der Landesregierung. Sie hatte den Antrag des Landkreises, im Ostkreis eine IGS mit drei Standorten in Lilienthal, Grasberg und Worpswede einzurichten, abgelehnt. Dagegen hatte der Kreis geklagt (wir berichteten). Die Landesregierung habe nach "pflichtgemäßem Ermessen" gehandelt und ihre Entscheidung "rechtsfehlerfrei getroffen", urteilen die Richter. Auch sie sehen den Bildungsauftrag der geplanten IGS an drei Standorten wegen der damit "einhergehenden Defizite" als nicht gewährleistet an.
Konkret monieren die Richter, dass die Gesamtschulabteilungen in Worpswede und Grasberg zweizügig gewesen wären. Nur in Lilienthal hätte es drei bis vier Parallelklassen gegeben. Je 52 Schüler in den fünften bis zehnten Klassen in Worpswede und Grasberg seien zu wenig, um den Auftrag des Schulgesetzes zu erfüllen. So seien die in Mathematik und Englisch (ab Klasse sieben), Deutsch (ab Klasse acht) und in Naturwissenschaften (ab Klasse neun) geforderten Kurse mit drei Anspruchs- und Leistungsniveaus nicht möglich.
Nach dem Konzept des Landkreises sollten Schüler des fünften und sechsten Jahrgangs in Grasberg und Worpswede zusammen in vier Parallelklassen unterrichtet werden, ebenso wie die des achten und neunten Jahrgangs. Das sei ein "unzulässiger Behelf, um die Unmöglichkeit einer pädagogisch gebotenen Differenzierung zu kaschieren", fand das Gericht.


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