Eine 21-jährige Frau, die wie die jungen Männer aus Neumünster kommt, erhielt vor dem Landgericht Stade wegen Anstiftung außerdem eine Strafe von 21 Monaten auf Bewährung. Die Männer wurden zu Strafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Bei dem Überfall auf einen alleinlebenden wohlhabenden 77-Jährigen am 13. Dezember 2010 in Sittensen (Kreis Rotenburg) war ein 16 Jahre alter Komplize ums Leben gekommen.
Der Rentner hatte auf die flüchtenden Räuber geschossen, nachdem sie bei der Suche nach Geld und Wertgegenständen im Obergeschoss die Alarmanlage ausgelöst hatten. Daraufhin geriet die Bande in Panik und ergriff die Flucht über die Terrasse. In dem entstandenen Durcheinander griff der der 77-Jährige, der seinerzeit nach einer Operation auf Gehhilfen angewiesen war, zur Pistole. Der tödliche Schuss traf den Jugendlichen in den Rücken.
"Der Tod des 16-Jährigen war von niemanden gewollt", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Bähre am Schluss seiner Urteilsbegründung. Das Geschehene wer- de den 77-Jährigen, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftrat, sein Leben lang begleiten. "Moralisch ursächlich für den Tod ist nicht der Nebenkläger, sondern sind die männlichen Angeklagten", betonte Bähre. Sie hätten gewusst, dass er Jäger sei, Waffen besitze, und "dass er damit sein Hab und Gut verteidigen wird".
Ausführlich ging der Richter in seiner Urteilsbegründung auf die 21 Jahre alte Mitangeklagte ein. Ihre Freundin hatte ein Verhältnis zu dem 77-Jährigen. "Er kaufte ihr ein Auto, ein Pferd, bezahlte Schönheitsoperationen und steckte ihr Geld zu", sagte Bähre. Die 21-Jährige sei auch öfter in dem Haus Gast gewesen. Dort habe sie Fotos gemacht und Kontoauszüge durchstöbert. "Sie ärgerte sich über die Zuwendungen an ihre Freundin."
Schließlich habe die junge Frau einen der Angeklagten zu dem Überfall angestiftet, die Tätergruppe zum Haus geführt und eine Handskizze von den Räumlichkeiten angefertigt. Auch habe sie gesagt, dass "Opa", wie er von ihr genannt wurde "auf jeden Fall gefesselt werden sollte", weil er aggressiv sei und als Jäger sicher zur Waffe greifen und sich wehren würde.
Vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung rückte das Gericht ab. "Die Kammer konnte nicht feststellen, dass die Angeklagten eine Waffe oder gefährliches Werkzeug verwendet haben", sagte der Vorsitzende Richter. Der 77-Jährige habe zwar bei der Polizei ausgesagt, er sei mit einer Waffe an der Schläfe bedroht worden. Da er aber als Zeuge vor Gericht wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn die Aussage verweigert habe, "konnte das nicht mit der gebotenen Sicherheit geklärt werden".
Im Verlauf des Prozesses hatte ein Onkel des getöteten 16-Jährigen enttäuscht auf die Aussageverweigerung des Rentners reagiert. Es habe in der ganzen Zeit kein Entschuldigungsschreiben des 77-Jährigen an die Familie des Getöteten gegeben.
Gegen den Rentner, der als Jäger über mehrere Waffen verfügt, wird wegen Totschlagverdachts ermittelt. Sobald die jetzt gefällten Urteile vorlägen, hatte die Staatsanwaltschaft zuvor bekundet, wolle sie entscheiden, ob die Ermittlungen gegen den 77-Jährigen eingestellt werden. Zum Auftakt des Prozesses hieß es seitens der An-
klagebehörde noch, das Verfahren wegen Notwehr werde vermutlich bald eingestellt.
In ihren Schlussworten entschuldigten sich die fünf Angeklagten für ihre Tat. "Das ist eine Sache gewesen, die nicht hätte passieren dürfen", sagte einer von ihnen. Das Schlimmste sei der Tod des 16-Jährigen, sagte ein zur Tatzeit 22-Jähriger. "Ich komme mir manchmal so vor, als ob ich der Mörder wäre." An das Opfer gerichtet, sagte ein anderer: "Ich schäme mich zutiefst, dass wir jungen Männer einen alten Mann ausrauben wollten." Die 21-Jährige sagte unter Tränen: "Das ist etwas, was ich nicht vergessen kann."


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