"Dazu müssen Stadienverbote konsequenter und nachhaltiger durchgesetzt werden", sagte der Minister bei einer Veranstaltung der Polizeigewerkschaft am Sitz des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) in Barsinghausen. Die Polizei geht bundesweit von rund 15.000 Problemfans aus.
Von der Gewerkschaft hieß es, für manche gewalttätige Fans scheine ein Stadionverbot ein Symbol der Anerkennung zu sein. "Deshalb sollte vor Ende eines Stadionverbotes eine Prognose erstellt werden, ob derjenige wieder auffällig werden wird", heißt es in einem Positionspapier der Gewerkschaft. "Wer die Masse der friedlichen Fans für das Ausleben seiner Gewaltgelüste missbraucht, muss notfalls ein lebenslanges Stadionverbot erhalten."
Fünf Tage vor der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema "Gewalt in und um Fußballstadien" befindet sich DPolG-Landeschef Thomas Kliewer damit auf einer Linie mit Schünemann. Der Sportminister hatte sich im November ebenfalls für lebenslange Stadionverbote ausgesprochen.
Gewalt in Stadien sei ein bundesweites Problem und die größte Herausforderung der Fußballverbände in den kommenden Jahren, sagte Kliewer. "Wir fordern eine Strategie von allen Verantwortlichen, die einerseits konsequent gegen Gewalttäter vorgeht, andererseits die Prävention stärkt. Deshalb müssen auch die Vereine stärker in die Pflicht genommen werden."
Wichtig sei, so Kliewer weiter, auch die Vorbeugung. Dazu zählten neben einem generellen Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln auch mehr Fanbeauftragte, mehr Geld für Fanprojekten von den Fußballverbänden und eine bessere Koordinierung der Spieltage mit anderen Polizeieinsätzen: "Es muss auch in der 3. Liga hauptamtliche Fanbeauftragte als Mittler zwischen Verein und Fans geben."
Auch die von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ins Gespräch gebrachte Einführung von elektronischen Gesichtsscannern passe durchaus in das Konzept. Jedoch seien dort wohl Probleme mit dem Datenschutz programmiert. Schünemann nahm den Caffier-Vorschlag interessiert zur Kenntnis. (dpa)


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