Gestern erörterte der Landkreis als Genehmigungsbehörde im Diepholzer Kreishaus die Planungen. Er schrieb diverse Auflagen vor, die Diephaus-Borchers noch erfüllen muss, bevor sein Vorhaben in die weitere Genehmigungsphase geht. Zu Zwecken des Brandschutzes etwa muss Diephaus-Borchers in unmittelbarer Nähe zu den Ställen eine Löschwasserversorgung vorhalten. Außerdem muss er einen Feuerwehrplan erstellen. Laut Landkreis gebe es keine Bedenken in puncto Lärm- und Geruchsbelästigung oder Verkehrsaufkommen. Anwalt Folker Schönigt, der zwei Anlieger vertritt, hatte seine Zweifel daran.
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