Weil Appelle allein nichts nützten, müssten die Gesetze zum Tierschutz und zum Planungsrecht geändert werden. Der Bundesgesetzgeber solle im Baugesetzbuch die Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen von deren Größe abhängig machen, so wie das bei Biogasanlagen bereits der Fall sei. Anlagen, die eine bestimmte Größe überschreiten, hätten dann keinen automatischen Genehmigungsanspruch mehr, sondern bedürften einer gemeindlichen Planung. Zudem schlägt der Kreistag dem Bund vor, die Grundlagen für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung zu ändern: Künftig solle nicht mehr entscheidend sein, was bei den Nachbarn an Staub, Keimen und Gestank ankomme, sondern was den Stall verlasse.
Ganz abschaffen wolle der Kreistag die Privilegierung aber nicht, weil das wiederum die bäuerlichen Strukturen gefährden würde. Gerade kleine und mittlere Betriebe, die nur über wenig Flächen verfügten, beriefen sich gerne auf das Privileg, im Außenbereich bauen zu dürfen. Bei einer Betriebsgröße von 80 Hektar dürften demnach 24000 Legehennen oder 1400 Schweine gehalten werden.
Vom Land fordert der Kreistag, es möge mit klaren Aussagen einheitliche Maßstäbe für den Brandschutz schaffen. Zudem müsse das Land stärker kontrollieren, ob seine Auflagen zum Tier-, Arbeits- und Umweltschutz eingehalten werden.
Wegen der beiden konkreten und möglicherweise noch weiterer Großprojekte, die der Landkreis nicht aus weltanschaulichen oder ethischen Gründen ablehnen dürfe, drohe die Akzeptanz der Nutztierhaltung in der Bevölkerung deutlich zu sinken, heißt es in dem vier Seiten umfassenden Papier, das Landrat Peter Bohlmann aus den Resolutionsentwürfen von SPD, Grünen und CDU zusammengestellt hat.
Der Kreistag lehne derart große Anlagen ab, da sie nichts mehr mit bäuerlicher Landwirtschaft zu tun hätten, heißt es im Resolutionsentwurf. Der Schutz der Bürger und der Natur vor schädlichen Einwirkungen, der Klimaschutz und der Tierschutz seien Verpflichtungen im kommunalen Handeln. Weitere Mastanlagen, in denen Tiere in ethisch nicht verantwortbar großer Zahl gehalten würden oder von denen schädliche Emissionen ausgingen, seien nicht akzeptabel.
Gleichwohl habe der Landkreis Verden ein elementares Interesse an einer stabilen Land- und Forstwirtschaft. Artgerechte Haltung von Nutztieren müsse heute aber nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit erfolgen. Bäuerliche Familienbetriebe mit ihrem "Denken in Generationen" wirtschafteten in der Regel nach diesem Prinzip. Dies rechtfertige auch die Subventionen, mit denen die EU die wirtschaftliche Benachteiligung im Vergleich zu einer wenig umweltgerechten Landnutzung in vielen anderen Ländern kompensiere. Um die erwünschten bäuerlichen Strukturen zu erhalten, fordert der Kreistag alle politisch Verantwortlichen im Landkreis auf, die demokratischen Möglichkeiten zu nutzen, um den Bau von industriellen Tierhaltungsanlagen zu verhindern.



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