| Ein Schuss. Ein Tor. Das ist Ailton! - 10 Fragen zum "Kugelblitz" » |
Richter erinnerte daran, dass allein in Nordrhein-Westfalen die Spiele von 34 Fußballvereinen ständig von einem Großaufgebot von Polizeibeamten begleitet werden müssten, weil es sonst zu massiven Auseinandersetzungen komme. Auch das Karlsruher Urteil geht auf ein vor drei Jahren vom MSV Duisburg verhängtes Stadionverbot zurück.
Nach dem BGH-Urteil vom Freitag können Stadionverbote gegen Fußballfans auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Dem Urteil zufolge genügt es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war.



