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Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag mitteilte, gilt die Sperre seit dem 12. Oktober des vergangenen Jahres bis einschließlich 11. August dieses Jahres.
Kontrollausschuss und Sportgericht sahen es den Angaben zufolge als erwiesen an, dass der Spieler der 2. Wilhelmshavener Mannschaft auf Anstiftung eines Wettvermittlers versucht hat, zwei Spieler der Regionalligamannschaft zu bestechen. Im konkreten Fall ging es um das Meisterschaftsspiel in der Regionalliga Nord zwischen dem SV Wilhelmshaven und dem SV Meppen am 14. Oktober 2011.
Die Spieler lehnten aber ab. Während der Partie kam es demnach vermutlich zu keiner Manipulation. Der ehemalige Wilhelmshavener hat dem Strafmaß zugestimmt. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)






