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 - 16.11.2009

Diese Bußgelder sind für Radler fällig

Bremen. Nicht nur Autofahrer müssen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung tief in die Tasche greifen. Auch Fahrradfahrern drohen teilweise hohe Geldstrafen. Wir haben uns einen Bußgeldkatalog für Radfahrer von der Polizei besorgt und die drohenden Strafen für Sie in der Fotostrecke zusammengestellt.
Wer keine Klingel am Fahrrad hat, muss zehn Euro Strafe bezahlen.
Wer einen markierten Radweg ignoriert oder in falscher Richtung befährt, muss 15 bis 30 Euro zahlen. Kommt es zu einem Unfall, muss der "Geisterfahrer" mit der Schuldzuweisung rechnen.
Auch Radfahrer dürfen Stopp-Schilder nicht überfahren, ohne vorher anzuhalten. Es drohen zehn Euro Strafe.
Radfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone kostet zehn bis 25 Euro. Nur für Kinder gelten andere Regeln: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren. Wer zwischen acht und zehn Jahren alt ist, darf auf dem Fußgängerweg fahren.
Auch wer nebeneinander fährt kann bestraft werden. Es drohen zehn bis 25 Euro.
Wer kein Licht am Fahrrad hat, muss mit einer Geldstrafe zwischen zehn und 25 Euro rechnen.
Wer die vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreisverkehr oder einer Einbahnstraße ignoriert, muss 15 bis 30 Euro zahlen.
Bei rot über eine Ampel fahren kann richtig teuer werden. Bis zu 125 Euro drohen em Radfahrer.
Wer beim radeln telefoniert oder Musik hört, muss bis zu 25 Euro zahlen.
Befahren einer Busspur kostet 15 bis 35 Euro.
Auch für alkoholisierte Radfahrer kann es ein böses Erwachen geben. Wer mit mindestens 0,3 Promille auffällig geworden ist, muss eine Geldstrafe zahlen. Eine Geldstrafe und sieben Punkte in Flensburg gibt es ab 1,6 Promille.
Don Promillo: damit ist eine betrunkene Person gemeint.
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Wer keine Klingel am Fahrrad hat, muss zehn Euro Strafe bezahlen.

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