Das sieht eine Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg ausdrücklich vor, bestätigt Bagis-Sprecherin Katrin Demedts. Die BA ist eine der beiden 'Mütter' der Hartz-IV-Verwaltung Bagis (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales), die andere ist die Stadt Bremen.
Bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger in Bremen (agab) kann man derzeit nur den Kopf schütteln über diese Weisung: 'Das sind jetzt die ersten 60 von vielleicht 180 Kassen, die die Beiträge erheben', sagt Berater Martin Lühr. 'Aber das wird ein Flächenbrand.' Sehr wahrscheinlich aus seiner Sicht: In den nächsten Monaten erheben nach und nach weitere Kassen den Zuschlag. 'Dann steht vielleicht in drei Monaten der nächste Kassen-Wechsel an.'
Aus eigener Tasche zahlen
Nur bei 'besonderen Härten' könne die Bagis nach dem Gesetz die Zahlung von acht Euro übernehmen, sagt Lühr. Das sei etwa der Fall, wenn gerade längerfristige medizinische Behandlungen liefen. Allen übrigen Hartz-IV-Empfängern bleibe keine andere Wahl, als sich eine neue Kasse zu suchen, wenn ihr Sachbearbeiter darauf bestehe. Den Zusatzbeitrag müssten sie sonst aus eigener Tasche zahlen, 'und davon kommen sie nie wieder weg', fürchtet er. Alleinstehende müssten damit auf zwei Prozent ihres verfügbaren Hartz-IV-Einkommens verzichten, das als Minimum definiert ist.
Das Bremer Sozialressort nannte die Lage insgesamt 'absurd'. Der Verwaltungsaufwand stehe 'in keinem Verhältnis' zu den erwarteten Einsparungen: 'Das haben Menschen entschieden, die zu wenig wissen, was vor Ort noch umgesetzt werden kann, und was nicht', sagte Sprecherin Petra Kodré. Diese Aufgaben müsse die Bagis in ihrer 'ohnehin angespannten Personalsituation' zusätzlich bewältigen.
Bagis-Sprecherin Katrin Demedts betonte nun, dass ihre Behörde mit Augenmaß vorgehen werde: 'Wir gehen davon aus, dass unsere Kunden uns ihre Gründe darlegen, wenn der Wechsel für sie eine besondere Härte ist.' Das könne etwa der Fall sein, wenn sie chronisch krank oder auf eine Leistung ihrer Kasse angewiesen sind, die andere nicht bieten. Eine kurze, formlose Begründung reiche aus. Wer den Zusatzbeitrag erstattet haben wolle, müsse den formlosen Antrag allerdings rechtzeitig stellen - bevor der Zusatzbeitrag überwiesen wird. Dazu müsse der Bescheid der Kasse unbedingt vorgelegt werden.
Unterdessen sind die Hartz-IV-Verwaltungen bundesweit, auch in Bremen, damit befasst, zu viel gezahlte Beträge nach der Kindergeld-Erhöhung zurückzuholen. Wie berichtet wird Kindergeld von den Hartz-IV-Zahlungen voll abgezogen. Im Januar hat die Verwaltung teilweise zu viel Geld gezahlt, weil statt des höheren noch das niedrigere Kindergeld angerechnet wurde. Dieses Geld muss die Bagis aus rechtlichen Gründen zurückfordern. Auch in diesem Fall existiere eine 'ganz klare Weisung' aus Nürnberg, so Demedts. Die BA habe seinerzeit von der Bundesregierung eine Übergangslösung gefordert, sich damit aber nicht durchsetzen können.
Doch Hartz-IV-Empfänger müssen den zu viel gezahlten Betrag gar nicht zurückzahlen, sagt Martin Lühr - jedenfalls nicht, so lange sie auf die Unterstützung des Staates angewiesen seien: 'Nur wenn der Antragsteller schuldhaft gehandelt hat, kann die Bagis Überzahlungen mit laufenden Leistungen verrechnen.' Das sei etwa der Fall, wenn ein Antragsteller eigenes Einkommen oder eine Rente verschwiegen habe. Schuld an den zu hohen Auszahlungen seien in diesem Fall aber eindeutig die Behörden. 'Nur mit dem Einverständnis des Berechtigten kann die Bagis das Geld jetzt zurückholen', sagt Lühr 'Wenn der sagt, ,ich möchte das nicht?, muss die Behörde das akzeptieren.'
