Bremer Bagis schwenkt um

 - 14.07.2010

Hartz-IV-Familien bekommen Lebensmittelgutscheine

Von Bernd Schneider
Bremen. Hartz-IV-Familien mit Kindern bekommen jetzt automatisch Lebensmittelgutscheine, wenn die Behörde die Geldzahlungen um mehr als 30 Prozent kürzt. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Sozialgerichtes vom Juni
Sparauftrag an die Behörde
Die BAgIS in Bremen.

'Diese Regelung gilt immer, wenn Kinder im Haushalt leben', sagte Eckhard Lange, stellvertretender Geschäftsführer der hiesigen Hartz-IV-Behörde Bagis (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales).

Bislang seien Hartz-IV-Empfänger generell nur darauf hingewiesen worden, dass sie Lebensmittelgutscheine beantragen können, wenn die Bagis die Zahlungen um einen Anteil von mehr als 30 Prozent kürzt. Automatisch beigelegt wurden die Gutscheine nicht. An dieser Praxis will die Bagis nur noch festhalten, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Dem Hilfeempfänger sei zuzumuten, dass er dann bei der Behörde vorspreche.

Das Urteil, auf das die Neuregelung sich bezieht, betrifft einen Fall in Bremen Nord. Die Bagis hatte dem Hartz-IV-Empfänger, der mit einer Frau und ihrem Kind zusammenlebt, die Zahlungen komplett gestrichen. Nach Auffassung der Richter hat ein Hartz-IV-Empfänger in dieser Situation aber nahtlosen Anspruch auf Sach- oder geldwerte Ersatzleistungen. In der Praxis heißt das: Die Bagis muss Lebensmittelgutscheine ausgeben und die Miete zahlen, und zwar direkt an den Vermieter. Die Bagis in Bremen hatte den Anspruch zunächst nur bei dem damaligen Kläger anerkannt. Inzwischen sei das Urteil aber geprüft und die Praxis umgestellt, sagte Eckhard Lange.