
Einen klassischen Arbeitsvertrag für Abgeordnete wie in anderen Branchen gibt es nicht. Die Aufgaben der Volksvertreter stehen im Bremischen Abgeordnetengesetz. Doch was die Politiker genau tun sollen, ist auch dort nicht klar geregelt. Denn letztlich entscheiden die Abgeordneten selbst, wie genau sie ihr Mandat erfüllen, erklärt Kristina Logemann aus der Pressestelle der Bürgerschaft.
Ein paar verbindliche Termine gibt es aber doch: Zehn Mal im Jahr tagt die Bürgerschaft, das dauert jedes Mal drei Tage. Die Stadtbürgerschaft kommt am Dienstagnachmittag zusammen, am Mittwoch und Donnerstag tagt der Landtag ganztägig. Außerdem gibt es einmal in der Woche ein Treffen mit der Fraktion, der der Abgeordnete angehört. Da werden die wichtigsten Themen besprochen.
Hinzu kommen noch Ausschusssitzungen. „In den Ausschüssen findet die eigentliche Arbeit statt,“ erklärt Logemann. Jeder Abgeordnete ist in der Regel Mitglied in einem Ausschuss, manchmal sogar in mehreren. Dieser Ausschuss trifft sich einmal im Monat einen Nachmittag lang. Doch damit ist es noch nicht getan. Denn in den Ausschüssen wird eifrig diskutiert. Wer sich da einbringen will, muss gut vorbereitet sein. Abgeordnete arbeiten also auch zu Hause.
Abgeordnete wählen den Senat
Die wichtigste Aufgabe der Abgeordneten kommt gleich zu Beginn einer Legislaturperiode: Die 83 Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft wählen erstmal die Landesregierung, also den Senat. Später achten sie dann darauf, dass der Senat seine Versprechen hält. Wenn der Wirtschaftssenator beispielsweise versprochen hat, den Mittelstand in der Stadt gezielt zu fördern, überprüfen die Abgeordneten, ob das auch wirklich passiert. „Dazu stellen sie beispielweise eine Anfrage an den Senat“, erklärt Logemann. Der ist verpflichtet, darauf zu antworten. Wenn den Abgeordneten die Antwort nicht gefällt, können sie den Senat zum Nachbessern auffordern. Dazu bringen sie einen Antrag im Parlament ein.
Neben der Kontrolle des Senats haben die Abgeordneten noch eine andere wichtige Aufgabe: Sie beschließen Gesetze. Denn die Regierung braucht die Zustimmung des Parlaments, wenn sie ein Gesetz in Bremen ändern oder neu einführen möchte. Genauso ist das übrigens auch mit dem Landeshaushalt. Da es dabei immer um viel Geld geht, muss die Bürgerschaft ihr Okay geben. Und später natürlich überprüfen, ob die Regierung sich an die vereinbarten Ausgaben hält.
Die Bremische Bürgerschaft ist übrigens seit einem Jahr ein Halbtagsparlament. Das heißt, dass alle Gremien nur nachmittags tagen, damit die Abgeordneten auch noch einem anderen Beruf nachgehen können. Als Lohn bekommt jeder Abgeordnete in Bremen 4700 Euro im Monat. Wer findet, dass das zu viel ist, stößt bei Logemann auf wenig Verständnis: „Immerhin müssen sie sich davon selbst versichern.“




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