
Kosten für die Kinderbetreuung wie Kitas, Tageseltern oder Au-Pairs können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Michael Reichel
"Wir brauchen einen verlässlichen Rahmen", sagte Schlepper und forderte den Senat auf, so schnell wie möglich einen Nachtragshaushalt vorzulegen, damit die Betriebskosten gedeckt werden können.
Kirche und Wohlfahrtsverbände in Bremen, unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Rotes Kreuz, stellen bisher schon rund 12 000 Kitaplätze. Damit der Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder auf einen Platz erfüllt werden kann, müssen nach Berechnungen der Sozialbehörde im Jahr 2013 gut 700 Plätze geschaffen werden. (dpa)





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