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Ausbau von Gleis 1 im Bremer Hauptbahnhof Lärmschutzklage ist Anwohnersache

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Sobald der Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven fertig ist, sollen ungefähr doppelt so viele Güterzüge durch Bremen rollen als derzeit. Um sicher zu stellen, dass die Züge in dieser Menge auch ohne Weiteres fahren können, möchte die Bahn ihre Strecken an verschiedenen Stellen ausbauen. Dazu sollen unter anderem im Hauptbahnhof zwei Abstellgleise miteinander verbunden und zu einem durchgängig befahrbaren Gleis gemacht werden. Im Planfeststellungsverfahren zu diesen Bauplänen haben das Bauressort, verschiedene Beiräte und Privatpersonen Stellungnahmen und Forderungen abgegeben. Sie beziehen sich vor allem auf Vorkehrungen gegen Lärm und Erschütterungen an der Strecke, die die Güterzüge durch Bremen nehmen.

Alle Forderungen wurden vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft - und mit Ausnahme einer Lärmschutzwand an der Hohenlohestraße abgelehnt. Das wollen die Beiräte Mitte und Schwachhausen sowie der SPD-Unterbezirk Bremen-Stadt nicht auf sich sitzen lassen. Sie haben Gespräche mit dem Bauressort aufgenommen und fordern eine Prüfung, ob eine Klage gegen den Beschluss möglich ist. Die Beiräte selbst können nicht klagen.

"Die Bahn ist auf einige wesentliche Punkte, die im Verfahren genannt wurden, nicht eingegangen", sagt Michael Rüppel (Grüne), Sprecher im Beirat Mitte. Einer dieser Punkte sei die Aufenthaltsqualität im Bahnhof, der als öffentlicher Platz zu betrachten sei. Durch das neue Gleis fahren künftig mehr Güterzüge durch den Bahnhof als heute, wodurch die Passagiere erheblich mehr Lärm ausgesetzt wären.

Zudem sei mehrfach gefordert wurden, die Lärmbelastung und vor allem die Lärmentwicklung auf der gesamten Strecke zu betrachten. "Die Bahn betrachtet aber immer nur die Streckenabschnitte, die sie neu baut", so Rüppel.

Der Lärm an der gesamten Strecke und die Belastung, die er für die Anwohner mit sich bringt, veranlasste auch Frank Schmitz, den stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Bremen-Stadt, Bausenator Joachim Lohse aufzufordern, etwas zu unternehmen. Allerdings sind der Behörde in diesem Punkt die Hände gebunden, wie Ressortsprecherin Brigitte Köhnlein sagt. Das Ressort könne nur dann klagen, wenn entscheidende Belange aus seiner Stellungnahme nicht berücksichtigt wurden. Die Stadt könne nicht stellvertretend für die Anwohner einen besseren Lärmschutz einklagen. Das müssten die von dem Ausbau Betroffenen schon selbst tun.

Grundsätzlich befürworte die Stadt den Ausbau des Gleisnetzes und einen Verlagerung des Transports von Gütern von der Straße auf der Schiene, so Köhnlein. Allerdings sollte dies nicht auf Kosten der Anwohner geschehen.

Ist eine Klage rechtlich möglich, muss der Senat entscheiden, ob wirklich geklagt werden soll. So eine Klage sollte aber nicht als Affront oder Angriff gegen die Bahn gewertet werden, sagt der umwelt- und energiepolitische Sprecher der SPD, Arno Gottschalk. Eine Klage solle lediglich eine Klärung herbeiführen, denn noch seien nicht alle Belange rund um den Ausbau des Gleises 1 geklärt.



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onkelhenry am 20.06.2013 12:17
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