
Die Bremer Grünen machen sich für einen besseren Schutz intersexueller Menschen stark.
Die Partei fordert den Bremer Senat auf, sich für eine entsprechende Änderung des Personenstandsgesetzes stark zu machen.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, in dem diese auch vom Deutschen Ethikrat erhobene Forderung noch nicht berücksichtigt ist. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
„Eltern intersexueller Kinder müssen vom Zeitdruck befreit werden, bereits wenige Tage nach der Geburt beim Standesamt das Geschlecht festzulegen“, sagt Doris Hoch, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei. Dies sei nötig, um voreilige und häufig rigorose Operationen an den Genitalien der Kinder mit langfristig schwer wiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen zu verhindern.
„Es ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und Recht auf Gleichbehandlung, wenn Menschen, die weder eindeutig ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ sind, rechtlich gezwungen werden, sich auf dem Standesamt einer dieser Kategorien zuzuordnen“, so Hoch weiter.
Eltern, die ein intersexuelles Kind bekommen, seien nach der Geburt oft völlig überfordert und benötigen professionelle Beratung sowie Hilfe. Das müsse auch in Bremen sichergestellt werden – durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte, Hebammen und Psychotherapeuten. Die Gesundheitssenatorin hat im Frühjahr die Verbände angeschrieben, heißt es dazu in der Senatsantwort. „Papier ist geduldig. Wir erwarten, dass dieser Brief in konkretes Handeln mündet und das Thema Intersexualität in der Fort- und Weiterbildung verstärkt berücksichtigt wird“, betont Doris Hoch. „Das ist wichtig, um die erforderliche Unterstützung der Eltern besser zu gewährleisten.“
(jop)





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