
Das System, nachdem Wohnungen vermittelt werden, ist äußerst widersprüchlich. Das findet zumindest die SPD-Bürgerschaftsfraktion. In Bremen läuft das Prozedere meist so ab: Ein Vermieter beauftragt einen Makler, seine Interessen zu vertreten. Bezahlt wird diese Leistung aber nicht vom Auftraggeber, sondern vom künftigen Mieter. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausschließlich die Wohnungssuchenden für eine Dienstleistung zur Kasse gebeten werden sollen, die sie gar nicht selbst bestellt haben“, so Sarah Ryglewski, Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion.
Das Wohnungsvermittlungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Deshalb fordert die SPD jetzt gemeinsam mit den Grünen den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Gesetzes – sowie der betroffenen Nebengesetze – einzusetzen. Ganz konkret will die Koalition eine Fifty-fifty-Regelung durchsetzen. Die Provision für eine vom Vermieter in Auftrag gegebene Wohnungsvermittlung soll jeweils zur Hälfte von beiden Parteien getragen werden. Wobei Mieter aber generell nur maximal mit einer Monatsmiete zur Kasse gebeten werden dürften.
„Wir begrüßen diesen Vorstoß“, sagt Reinhard Josties, Geschäftsführer des DMB Mieterverein Bremen. „In Bremen ist es eigentlich kein Problem, Wohnungen zu vermieten.“ Viele Vermieter würden hauptsächlich aus Bequemlichkeit einen Makler engagieren. „Ich könnte mir vorstellen, dass sie, wenn sie plötzlich an den Kosten beteiligt werden sollen, auf diesen Vermittler verzichten.“
Gert Brauer, Geschäftsführer des Bremer Mieterschutzbundes, geht der Vorstoß der SPD nicht weit genug. Generell befürwortet er den Plan der SPD, die finanziellen Belastungen für Mieter bei einer Neuanmietung zu reduzieren. Doch wenn die Regierung tatsächlich die Kosten minimieren wolle, solle sie sich vor Ort für einen Mietspiegel einsetzen, fordert er: „Bremen ist die einzige Großstadt, die keinen Mietspiegel hat.“ Wenn ein Vermieter die Kosten erhöhen wolle, brauche er nur drei Vergleichswohnungen zu benennen – und die stünden meist in keinem Verhältnis zur ortsüblichen Miete. „In Bremen können Eigentümer bei einer Neuvermietung jeden Preis nehmen, das wird nicht kontrolliert“, ärgert sich Brauer. Mit einem Mietspiegel wäre vielen Mietern mehr geholfen, als mit einem Antrag auf eine Gesetzesänderung im Bundesrat, glaubt er: „Diese Geschichte kostet nichts, führt aber auch zu nichts.“
Die Vermieterseite reagiert gelassen: „Ehrlich gesagt habe ich mich über die Initiative gewundert“, sagt Bernd Richter, Geschäftsführer von Haus&Grund. Natürlich sei es so, dass es in vielen Maklerverträgen so geregelt ist, dass der Mieter die Provision bezahlen müsse. „Doch letztendlich ist das doch alles eine Frage der Kalkulation“, glaubt Richter. Seine Rechnung: Wenn die Vermieter künftig an der Maklerprovision beteiligt werden, werden auch die Mieten steigen.
Bleibt am Schluss also doch wieder alles beim Mieter hängen? Matthias Volkmer ist Vorsitzender des Bundes Deutscher Immobilien-Makler sieht das anders: „Wir Makler werden die Leidtragenden sein – das ist doch nur eine weitere Reglementierung.“ Volkmer befürchtet, dass sich die Vermieter häufig weigern werden, die Hälfte der Maklerprovision zu zahlen: „Es ist doch so: Der Makler bekommt den Auftrag vom Vermieter, und entweder er stimmt seinen Bedingungen zu – oder jemand anders bekommt den Zuschlag.“
Zulassungsvoraussetzungen festlegen
In ihrem Antrag will die SPD aber nicht nur die Maklergebühren aufteilen, sondern auch die Voraussetzungen für die Wohnungsvermittlung verändern. Bisher gebe es nur die Bedingungen, dass Makler nicht wegen Eigentumsdelikten vorbestraft oder in „zerrütteten wirtschaftlichen Verhältnissen“ leben dürfen. So legt es die Gewerbeordnung fest. „Wir brauchen dringend eindeutige Qualitätsstandards als Einstiegsvoraussetzung für diesen Beruf und klare Regelungen darüber, welche Leistungen Makler für ihr Honorar erbringen müssen“, fordert SPD-Politikerin Ryglewski. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass die Makler wirklich als Vermittler die Interessen beider Seiten im Kopf haben. „Makler, die ihren Beruf ernst nehmen, sprechen sich selbst für klare Qualitätsstandards aus. Denn sie leiden genau wie die Wohnungssuchenden unter den Kollegen, die für ihre Courtage keine nennenswerte Leistung erbringen und so den Ruf aller Wohnungsvermittler gefährden.“
„Das unterstütze ich sehr“, sagt Makler Volkmer. Die Zulassung müsse an feste Kriterien – wie eine verpflichtende Prüfung - geknüpft werden. Das fordert auch Haus&Grund-Geschäftsführer Richter. Seiner Meinung nach sollte der Nachweis einer Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung verpflichtend sein. Denn Maklerwerden ist einfach in Bremen: Eine Ausbildung ist bisher keine Voraussetzung. Die Gewerbeerlaubnis, das polizeiliche Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kosten insgesamt 191 Euro. Hinzu kommen 15 Euro Gewerbeanmeldung. Mit diesen Kosten wird gerade mal der Verwaltungsaufwand beim Stadtamt gedeckt. In anderen Städten ist die Anmeldegebühr fast doppelt so hoch. Das ärgert Makler Volkmer: „In Bremen gibt es keine Limitierung, hier kann jeder Makler werden.“
Reaktionen der Bürgerschaftsfraktionen lesen Sie in der Donnerstagsausgabe des WESER-KURIER.




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