Ilse Knapp hat Ethikberatung im Gesundheitswesen studiert. Sie leitet am Hospiz Horn die ethischen Fallbesprechungen. In ihrem Vortrag stellte die Referentin die einstige Äußerung des Politikers Philipp Mißfelder (CDU) in den Raum: "Ich halte nichts davon, dass eine 85-Jährige noch ein künstliches Hüftgelenk bekommt." Diese Aussage werfe hohe ethische Fragen auf und zeige, dass Werte und Normen sehr individuell sein können, sagte Knapp. "Es existieren aber auch gemeinsame Werte, zum Beispiel das Berufsethos." Die Ethik hinterfrage Werte und Moral und beschäftige sich mit den neu entwickelten Möglichkeiten der Medizin, denn nicht immer seien medizinische Therapien auch die richtige Entscheidung für die einzelne Person.
"Die Ethik ist kein Moral-Apostel, sie entscheidet nicht, ob etwas gut oder böse ist. Sie akzeptiert unterschiedliche Meinungen und stellt sie gegenüber", erklärte Knapp. Im Hospiz Horn wird die Fallbesprechung angewendet, um eine Lösung für die Probleme von Bewohnern und Bewohnerinnen und dem Pflegepersonal zu finden. Eine Fallbesprechung könne vom Pflegepersonal, den Bewohnern selbst, Angehörigen, gesetzlichen Vertretern und Ärzten beantragt werden, informierte Knapp ihre Zuhörerinnen und Zuhörer. Oft sei es so, dass die älteren Bewohner des Hospizes verwirrt oder dement seien und ihre eigene Meinung nicht mehr klar vertreten könnten. In so einem Fall spreche ein rechtlicher Beistand in ihrem Namen.
Ilse Knapp agiert bei solchen Fallbesprechungen als Moderatorin. Für jede ethische Fallbesprechung gelte: "Die Lösung liegt im Raum", denn alle Teilnehmer haben eine Idee davon, wie die Lösung des Problems aussehen könnte und arbeiten durch das Gespräch gemeinsam daran. Es könnte sogar zu Feindseligkeiten zwischen den einzelnen Parteien kommen, während der Fallbesprechungen würden diese soweit wie möglich eingegrenzt, da alle Teilnehmer gleichberechtigt seien. "Es gibt keine Hierarchie, jeder kommt zu Wort, alle haben das gleiche Ziel: Der Person im Hospiz soll es gut gehen", so Ilse Knapp.
Die Referentin verdeutlichte die Bedeutung von ethischen Fragen an einem Beispiel aus ihrem Arbeitsalltag: Darf man die hygienische Pflege einer Bewohnerin vernachlässigen, wenn sie sich vehement dagegen wehrt? In dieser Situation stehen sich, so Knapp, zwei Prinzipien gegenüber – Pflegeethos und Autonomie der Bewohnerin. Bei der Fallbesprechung gehe man sowohl auf die medizinischen als auch auf die pflegerischen Gesichtspunkte ein. Um herauszufinden, was die Bewohnerin selbst wolle, sprechen die Betroffenen im Plenum unter anderem über die früheren und aktuellen Lebensumstände der Bewohnerin und ihre sozialen Kontakte. Der organisatorische und ökonomische Gesichtspunkt spiele dabei auch eine Rolle, denn nicht alle Lösungen könnten umgesetzt werden, weil sie Zeit in Anspruch nehmen, die das Pflegepersonal nicht habe. Am Ende einer ethischen Fallbesprechung stehe eine Handlungsempfehlung. Ilse Knapp: "Und die wird von allen Beteiligten mitgetragen, weil sie gemeinsam entwickelt wurde."
In dem konkreten Fall gab es eine längere Diskussion über ihr Selbstbestimmungsrecht und über die Werte von Sauberkeit und Grundpflege. "Dabei ist herausgekommen, dass die Bewohnerin immer eine sehr autonome Person war, sie hat ihre Pflege lange selbst organisiert", so Knapp. Am Ende der Fallbesprechung habe man sich darauf geeinigt, der Bewohnerin wieder mehr Selbstständigkeit zu geben. So habe sie ihre Pflege wieder ein Stück weit selbst in der Hand, fühle sich nicht überrumpelt von den Pflegekräften und könne dadurch Hilfe eher akzeptieren.











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