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Anerkennung beruflicher Qualifikation: Paritätisches Bildungswerk informiert Neue Rechte für Migranten

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Sonja Dase berät Migrantinnen und Migranten in der Geschäftsstelle des Paritätischen Bildungswerkes an der Faulenstraße.
Sonja Dase berät Migrantinnen und Migranten in der Geschäftsstelle des Paritätischen Bildungswerkes an der Faulenstraße.

Sonja Dase vom Paritätischen Bildungswerk weiß, wie schwierig es ist, einen im Ausland erworbenen beruflichen Abschluss in Deutschland anerkannt zu bekommen. Am 1. April ist ein neues Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und Berufsabschlüsse in Kraft getreten, und das Paritätische Bildungswerk hat eine Broschüre dazu herausgegeben.

Das neue Anerkennungsgesetz mit seinen 63 Artikeln vereinfacht die Anerkennung kaum, schreibt aber ein Anrecht auf Anerkennung und die Voraussetzungen dafür fest. Grundvoraussetzung für die Anerkennung beruflicher Qualifizierung zur Ausübung beruflicher Tätigkeit in Deutschland sind Deutschkenntnisse.

In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Reißverschluss, die seit 2008 besteht, arbeitet Sonja Dase in einem Zusammenschluss von zwölf Trägergesellschaften an sprachlichen Bildungsangeboten und an bundesweit einheitlichen Kriterien zum Sprachniveau. Unterschieden werden grundsätzliche Kriterien wie Lesen, Sprechen, Schreiben und Verstehen. Wer beispielsweise in der Logistik arbeitet, muss den Feuchtigkeitsschaden an einem Paket nachvollziehbar in deutscher Sprache schriftlich darstellen können. Berufsbezogene Anforderungen sollen in der sprachlichen Qualifikation berücksichtigt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Reißverschluss gibt Sprachtrainingsempfehlungen, zum Beispiel zur Anerkennung in Pflegeberufen. Bei der beruflichen Qualifizierung gibt es unterschiedliche Vorgaben für Spätaussiedler, denen der Studienabschluss und der Beruf in der Regel anerkannt werden, für reglementierte Berufe der Europäischen Union (EU) und deren Anerkennung und auch für reglementierte Anerkennungen außerhalb der EU.

350 Azubi-Berufe sind gelistet

Ganz neu ist, dass ein Antrag auf Anerkennung bereits aus dem Ausland gestellt werden darf. Etwa 350 Ausbildungsberufe sind in Deutschland gelistet. Die berufliche Anerkennung eines Berufes gilt landesweit oder bundesweit. Eine Lehrkraft aus Schleswig-Holstein darf in Bremen nicht automatisch unterrichten, während für Handwerker eine bundesweite Zulassung gilt.

Beim Zulassungsverfahren wird unterschieden, ob jemand seine Qualifikation in einem EU-Land oder außerhalb der EU erworben hat. In jedem Fall gilt für die Antragstellenden, dass sie sich aus den etwa 350 Berufen denjenigen zur Zulassung aussuchen sollten, der am ehesten ihrer belegbaren beruflichen Qualifikation entspricht. Belegt werden sollten die Länge der Ausbildung, die Qualifikationsstandards und Lerninhalte.

Gleichwertige Berufe sollen mit größerer Toleranz wie in bisherigen Verfahren anerkannt werden. Nebenher ist Berufserfahrung über Arbeitszeugnisse nachweisbar, die aber nur in wenigen Ländern außerhalb Deutschlands üblich sind. Wenn jemand keine Nachweise vorlegen kann, weil er sie beispielsweise auf der Flucht aus seinem Heimatland verloren hat, sind die Chancen gering, dass eine Qualifikation anerkannt wird.

Wird die Anerkennung beruflicher Abschlüsse und Fähigkeiten jetzt nach dem 1. April ablehnend beschieden, muss dies detailliert begründet werden. Gefordert sind Aussagen über die anerkennungswürdigen Fakten und über die Defizite, mit einer Empfehlung von Maßnahmen, die eine Anerkennung ermöglichen.

Im Verfahrensschlussbescheid soll also der abgelehnte Antragsteller Angaben zum Referenzberuf, der Qualifikation und der Defizite und die Angaben zu Ausgleichsmöglichkeiten finden, beispielsweise die Nachschulung in deutscher Grammatik oder Konversation. Zum anderen sollen berufliche Prüfungen zur Anerkennung der Qualifikation ermöglicht werden. Ein Tischler könnte etwa ein Prüfungs-Werkstück anfertigen.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten. Deshalb ist jeder Antrag individuell zu betrachten und zu bearbeiten. Mit einem Anstieg an Anträgen ist zu rechnen. In Bremen sind zwei Annahmestellen für die Anträge geplant, eine bei der Handwerkskammer und eine bei Handelskammer im Arbeitnehmerbereich.

Die Beratungen und die Antragstellung sollen kostenlos sein, wohingegen Nachprüfungen und Schulungen mit nicht unerheblichen Kosten für die Antragsteller verbunden sein können. Sonja Dase empfiehlt allen Betroffenen, den Nutzen einer Anerkennung gegen die Kosten für Prüfungen abzuwägen, bevor sie einen Antrag stellen. Beispielsweise sei die Anerkennung als Lehrer in Bremen unzweckmäßig, wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland geplant ist.

Weitere Infos gibt es unter www.annabin.de und in der Broschüre des Paritätischen Bildungswerks, die in dessen Geschäftsstelle an der Faulenstraße 31 erhältlich ist. Geöffnet ist das Büro von Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr und am Mittwoch von 13.30 bis 16.30 Uhr.



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