Der Stiftungsurkunde von 1986 folgten bis ins Jahr 1997 noch vier weitere Zustiftungen. Die Ertragszinsen dieses Kapitals, so lautete der Wunsch des Ehepaares Jacobs, solle dafür verwendet werden, hilfsbedürftige Personen, die ihren ständigen Aufenthalt oder Wohnsitz innerhalb Borgfelds haben, zu unterstützen. Der Diakonieausschuss wolle mit dieser Möglichkeit gern in die Öffentlichkeit gehen. In mehreren Gemeindebriefen habe der Ausschuss daher auf diese schnelle Hilfe aufmerksam gemacht.
Außerdem wurden verschiedene Borgfelder Institutionen wie Kindertagesstätten, Schulen, die Hans-Wendt-Stiftung oder das Kaisenstift gebeten, Menschen auf das Angebot hinzuweisen. "Wenn das Geld schon zur Verfügung steht, dann möchten wir es auch den Leuten zugute kommen lassen - das ist der Sinn der Stiftung", sagt Ingeborg Wohlmuth. "Wir haben diese gute Möglichkeit, und wir helfen gern." Es habe auch Zeiten gegeben, berichten die Frauen, in denen man in der Gemeinde von der Jacobsstiftung nicht viel hörte.
Personen, die kurzfristig in Not geraten sind, können mit einmaligen Zahlungen unterstützt werden. Über einen Betrag bis zu 1000 Euro entscheidet der Diakonieausschuss eigenverantwortlich. Bei höheren Summen sei immer der Kirchenvorstand mit einzubeziehen. "Wir entscheiden schnell und unbürokratisch", berichtet Elvira Wallor-Meyer. Dazu sei ein formloser Antrag an den Diakonieausschuss notwendig, worauf ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller folge.
Manch einem, das wissen die Frauen ebenso, sei nicht wohl bei dem Gedanken, diese Hilfe anzunehmen. "Es besteht eine große Hemmschwelle", erzählt Ingeborg Wohlmuth, die zusammen mit ihren Gremiumskolleginnen diese Furcht gern nehmen möchte. "Wir legen viel Wert auf die Verschwiegenheit", betont Marie Meyer.
Wer die Hilfe in Anspruch nehme, könne sicher sein, dass nichts davon nach außen dringt. "Wir möchten den Menschen mit den zweckgebundenen Zuschüssen eine Hilfe an die Hand geben", sagt Susanne Troitzsch und nennt ein paar Beispiele. Da gab es das Ehepaar, das sich trennte. Die alleinerziehende Mutter konnte anschließend das Geld für den pädagogischen Mittagstisch ihres Kindes nicht mehr aufbringen, so dass der Diakonieausschuss für den Rest des Schuljahres die Gebühr von 150 Euro übernahm. In einer anderen Notsituation wurde aus den Zinserträgen der Stiftung ein Zivildienstleistender drei Monate länger beschäftigt, "damit die Betreuung eines leukämiekranken Kindes gewährleistet war".
Einer an Parkinson erkrankten Frau konnte geholfen werden, indem der Ausschuss an deren Auto als Einstiegshilfe eine Schienenverlängerung bezahlte. In einem anderen Antrag ging es darum, dass sich ein Ehepaar die Grabstelle nicht mehr leisten konnte. Der Diakonieausschuss machte es möglich, dass sie verkleinert wurde "mit der Aussicht, dass für das Ehepaar dort eine Urnenbeisetzung möglich ist". Darüber hinaus bekommt das Kaisenstift zweimal im Jahr aus den Zinsen des Stiftungskapitals einen Betrag überwiesen, und auch die Aktivitäten der Kirchengemeinde werden unterstützt.
Wer die Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Frauen des Diakonieausschusses wenden. Telefonisch sind sie unter folgenden Bremer Nummern zu erreichen: Ingeborg Wohlmuth unter 273754, Elvira Wallor-Meyer unter 275814, Susanne Troitzsch unter 274805, Anja Schumacher unter 272264 und Marie Meyer unter 68569248.











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