
Ellenerbrok-Schevemoor. Nach einem Rundgang im Krankenhausmuseum durch die Ausstellung "Der Siegeszug der Sterilisation... und die Medizinverbrechen im Nationalsozialismus" mit Achim Tischer nehmen die Gäste ergriffen im Haus im Park Platz zum Vortrag von Stefanie Westermann. Die Lebensgeschichten der Künstler Erich Paulicke, Wilhelm Werner oder der Künstlerin und Autorin Dorothea Buck wirken nach.
Im Vortrag geht es um Eugenik. Eugenik ist ein Begriff von 1883 und bezeichnet im Ursprung wissenschaftliche Betrachtungen über Erbanlagen, in dem Sinne, positive Erbanlagen zu fördern und negative zu schwächen. Gedanken der Eugenik fanden schnell weltweit Beachtung in der Politik, erklärte Stefanie Westermann. Scheinbar konnten sie Hilfe für gesellschaftliche Probleme bieten. Im deutschen Nationalsozialismus entarteten die Gedanken, von Rassenkunde, Rassenschande und "unwerten Leben" war die Rede, oder von der Propaganda als "nutzlose Esser" bezeichnet.
Ein wesentlicher Gedanke der Eugenik widmet sich der Vererbung und daraus folgend einer kontrollierten Fortpflanzung. Überlegungen, bestimmte Menschen und ihre Erbanlagen durch Sterilisation zu selektieren, bestanden in vielen Ländern und in mehreren wurden Zwangssterilisationen durchgeführt.
Die strikten wirtschaftlichen und politischen Betrachtungen des menschliche Lebens im Nationalsozialismus hatten grausame Folgen und sind "heute noch in unserer Gesellschaft spürbar", wie Stefanie Westermann ausführt. Vermeintlich gesellschaftlicher Nutzen stand im Nationalsozialismus über allem. Individuelles Leid blieb bedeutungslos. "Behinderte" waren vor der Industrialisierung in soziale Gemeinschaften wie Familien, Betriebe oder Dörfer integriert und darin akzeptiert. Durch den Wandel der Arbeitswelt und durch fortschreitende medizinische Erkenntnisse, vorerst mit wenigen Therapiemöglichkeiten, wurden Behinderte in Anstalten untergebracht. Dort galten sie zunehmend als Belastung für die Gesellschaft.
In Schulbüchern gab es Rechenaufgaben, in denen gefragt wurde: Wie viele Arbeiterwohnungen könnten von den Kosten einer Anstalt gebaut werden? Kirchen bildeten Arbeitskreise zur Eugenik und wollten beispielsweise durch strikte Geschlechtertrennung der Fortpflanzung bestimmter Menschengruppen Herr werden. Im Nationalsozialismus galt ein Katalog an Kriterien zur Zuordnung für Zwangssterilisationen. Bezeichnet als "Blöde, Idioten, Bastarde (Farbige), Geisteskranke, Tobsüchtige, Verkrüppelte und Gelähmte".
Aber auch Armut galt im nationalsozialistischen Denken als vererbbar und konnte ein Anlass zur Zwangssterilisierung sein. Dieser heute anerkannt soziale Aspekt gerät gelegentlich durch Aussagen wie von Thilo Sarazin, ehemaliger Berliner Senator für Finanzen und Bundesbank-Vorstandsmitglied, in die Nähe einer Erblast: "Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt". Sarazin trete für das "Auswachsen" von "etwa zwanzig Prozent der Bevölkerung, die nicht ökonomisch gebraucht werden", ein, so die Referentin.
Ein Richter und ein Arzt wurden im Nationalsozialismus zur Justiz, die im Zehn-Minuten-Takt über Zwangssterilisationen und Schicksale entscheidet. Krankenhäuser hätten sich intensiv um Zulassungen für Eingriffe bemüht, mit dem Öffnen weiblicher Bäuche und der Entfernung männlicher Hoden zur Sterilisation habe sich gut verdienen lassen. Frauen starben durch die Eingriffe weitaus häufiger als Männer an Infektionen und Komplikationen. Geschätzt habe es 400000 Zwangssterilisationen und 250000 Ermordungen durch Mediziner im Nationalsozialismus gegeben.
In der Nachkriegszeit formieren sich die Opfer zu einer schwachen Gemeinschaft. Es fällt ihnen schwer, sich öffentlich zu zeigen. Viele leiden unter psychischen Beeinträchtigungen als Folge der Zwangssterilisation, mindestens an ausgeprägten Minderwertigkeitsgefühlen, und sind zu dauerhaften Partnerschaften nicht mehr in der Lage. Bemühungen um Entschädigungen scheitern nicht nur an ihrer schwachen Lobby, sondern auch aus Furcht der Politik und der Krankenkassen vor Entschädigungsansprüchen. Kein Arzt wird nach dem Nationalsozialismus wegen vorgenommener Zwangssterilisationen oder ausgesprochener Urteile angeklagt. Kein Richter muss fürchten, sich für seine Urteile verantworten zu müssen. Keinem Opfer wird zugestanden, ungerecht behandelt worden zu sein. Zwangssterilisationen galten in der Bundesrepublik Deutschland als zu Recht ausgesprochen. Die Opfer blieben Schuldige.
Erbgesundheitsgerichte bis 1947
In Bremen werden Erbgesundheitsgerichte von 1947 bis in die achtziger Jahre weiterhin eingesetzt, erklärt Historikerin Stefanie Westermann aus Achen. In Hamburg werden 50 Jahre alte Erbgerichtsurteile 1998 aufgehoben. Erhoffte Entschädigungen werden den Opfern trotzdem nicht gezahlt. Dennoch bedeutet den Opfern das Urteil viel. Die Entstigmatisierung wirkt befreiend. Erstmalig wird Zwangssterilisationsopfern ein Teil ihrer "Schuld" abgenommen. Bundesweit erhalten nur etwa 13000 Menschen nach 50 Jahren eine finanzielle "Entschädigung" von bis zu 5000 Mark. Aus 400 Briefen, die Westermann studiert hat, zitiert sie wenige Sätze. "Es bedeutet mir Schande", wiederholt sich vielfach. Entschuldigungen dafür, wie es zur Sterilisation kam, beherrschen Briefinhalte. Minderwertigkeitsgefühle und Bitterkeit sprechen aus den Zeilen. Die offizielle Anerkennung des Unrechts durch die Bundesregierung oder hohe Würdenträger des Staates fehlen bis heute. Zwangssterilisierte Opfer gelten offiziell nicht als durch den Nationalsozialismus Geschädigte.
Die Ausstellung "Der Siegeszug der Sterelation und die Medizinverbrechen im Nationalsozialismus" ist noch bis zum 8. Juli in der Galerie im Park, Klinikum Bremen-Ost, Züricher Straße 40, zu sehen. Der Eintritt beträgt vier, ermäßigt zwei Euro. Geöffnet ist mittwochs bis sonntags von 11 bis 18 Uhr. Führungen werden angeboten an den Sonntagen 17. und 24. Juni sowie 8. Juli, um 16 Uhr, sie kosten fünf Euro, ermäßigt 2,50. Am Sonnabend, 16. Juni, 15 Uhr, gibt es ein Zeitzeugengespräch mit Angehörigen . Mehr zum Programm auf www.kulturambulanz.de oder unter Telefon 40817 57.











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