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Jubiläum Bremer Standesamt feiert 200. Geburtstag

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Karin und Silvio Heyer am Tag ihrer Heirat vor dem Bremer Standesamt
Karin und Silvio Heyer am Tag ihrer Heirat vor dem Bremer Standesamt

Im Dezember 1810 waren die Bremer überraschend französische "citoyens" geworden. Gut acht Monate später trat in den drei neuen Départements d'Ems, d'Elbe und du Bouches de Weser der "Code Civil" in Kraft - eines der wichtigsten Gesetzbücher der Neuzeit. Napoleon sagte gegen Ende seines Lebens: Durch die Schlacht von Waterloo sei die Erinnerung an all seine Siege ausgelöscht, der Code Civil aber werde ewig Bestand haben. Tatsächlich verbreiteten sich durch diesen so genannten "Code Napoléon" die durch die Französische Revolution bewirkten rechtlichen Verbesserungen auf der ganzen Erde.

Auch in den norddeutschen Departements wurde dadurch die Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen, für die bis dahin die Kirche zuständig gewesen war, zu einer Pflicht des Staates. Am 5. September 1811 gab Bürgermeister Wilhelm Ernst Wichelhausen als "Maire" der "bonne ville de Brême" die Einrichtung von "Registern des Civil-Standes" bekannt. Weil sich der dafür in Paris als Termin angesetzte 20. August nicht einhalten ließ, datieren die ersten Bremer Eintragungen von Anfang September. Für die Zeit davor sind später Nachtragungen erfolgt.

Wer eine Geburt oder einen Todesfall anzumelden hatte oder sich "copuliren", alsoverheiraten lassen wollte, ging fortan nicht mehr zu seinem Pastor, sondern ins Palatium. In diesem Gebäude neben dem Rathaus hatten einst die Bremer Erzbischöfe residiert. Nun saß da montags bis sonnabends zwischen 12 und 13 Uhr der Senator Simon Hermann Nonnen als Bremens erster Standesbeamter mit einem seiner beiden Schreiber.

Neue Heimat in der Hollerallee

Knapp 100 Jahre später, nämlich 1909, würde das jetzige Standesamt Bremen-Mitte zusammen mit dem Staatsarchiv und der Friedhofsverwaltung einen Neubau an der Tiefer beziehen; er wurde im zweiten Weltkrieg zerstört. Nach diversen Notlösungen - unter anderem im jetzigen Theater am Goetheplatz - konnte dann im Oktober 1949 der Umzug in die ehemalige Hoffmann-Villa an der Hollerallee 79 erfolgen. Der Tabakkaufmann Alfred Hoffmann hatte sie sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts von den Bremer Architekten Friedrich Wellermann und Paul Frölich bauen lassen; von ihnen stammt auch das erst kürzlich unter Denkmalschutz gestellte Hamburger Hotel Atlantic. Die bereits seit längerem denkmalgeschützte Bremer Villa gegenüber vom Bürgerpark aber soll demnächst - für voraussichtlich 3,64 Millionen Euro - saniert und verbessert werden. Der zeitweilig vorgesehene Umzug des Standesamts ins Hafenquartier ist inzwischen ja wieder vom Tisch.

Wer das renovierungsbedüftige Standesamt am Sonntag, 11. September, dem "Tag des offenen Denkmals", zwischen 11 und 17 Uhr aufsucht, braucht dafür keine Hochzeit als Vorwand. Und Wissensdurstige sollten dann nicht versäumen, eine Führung durch den pensionierten Standesbeamten Detlef von Horn mitzumachen. Der kennt sich in den 200 Jahren bremischer Standesamts-Geschichte so gut aus wie kaum ein anderer.In einer Ausstellung anlässlich des 200-Jahre-Jubiläums sind dann aucheinige sehr interessante Beurkundungen zu sehen - über die Geburt des Friedensnobelpreisträgers Ludwig Quidde, über den Tod von Bürgermeister Johann Smidt oder auch über die Hochzeiten zweier Bremerinnen: Helene Schweida heiratete Wilhelm Kaisen aus Hamburg, den späteren Bremer Bürgermeister, Christine Häfker heiratete Wilhelm Pieck aus Guben, den späteren DDR-Präsidenten.

Selbst die ältesten bremischen Standesamtsfolianten sind erhalten und im Staatsarchiv inzwischen auf Mikrofiche leicht einsehbar. Das Register der "Gebohrenen der Stadt Bremen des Jahres achtzehnhundert eilf" setzt am 4. September 1811 mit dem kleinen Gustav Bredenkamp ein. Das erste standesamtlich zusammengegebene Ehepaar waren der Schuster Johann Hermann Jacob aus "Hastede" und seine Braut Hanna Krahen. Als erste "Civilstandsschreiber" wurden Johann August Naber und Johann Hinrich Lohmann tätig. Naber versah noch als 80-Jähriger seinen Dienst. Zwei Tage bevor er starb, trug er im Mai 1854 den letzten fremden Namen ins Sterberegister ein.

Was Senator Nonnen in der Stadt Bremen erledigte, übernahm in den bremischen Dörfern der jeweilige Bürgermeister oder "Maire", und alle waren sie zuvor von Philipp Karl von Arberg, dem jungen Präfekten des Departements der Wesermündungen, ermahnt worden: Der geringste Irrtum, das kleinste Versäumnis, die scheinbar unbedeutendste orthografische Veränderung könne unheilbare Übel nach sich ziehen, die Ruhe der Familien stören, das Vermögen der Bürger in Gefahr bringen.

Als es mit der französischen Herrlichkeit wiederzu Ende ging, floh Arberg Hals über Kopf nach Brüssel, und kurz darauf schonwurden in Bremen die Uhren wieder zurückgestellt. Doch anders als beispielsweise etwa in Hamburg und anderin denen bisherigen norddeutschen Departements beschloss man hier, die "Civilstandsregister" nicht abzuschaffen. Sie wurden zunächst auf ein Jahr und dann "auf unbestimmte Zeit prolongirt" - nun allerdings mit Änderungen zugunsten der Kirchen.

Erst das Register, dann die Kirche

Taufen, kirchliche Trauungen und kirchlicheBeerdigungen hatten zwar auch während der französischen Zeit stattgefunden, sie waren aber nicht mehr zwingend gewesen. Ein Kind bekam - damals wie heute - seinen Namen beim Eintrag ins Geburtsregister, eine Ehe wurde durch den Eintrag ins Heiratsregister gültig. Der Pastor trat nur falls gewünscht noch in Aktion. Die "Herren Prediger", hatte "Maire" Wichelhausen am 5. September 1811 ausdrücklich bekannt gemacht, dürften "keine Copulation vornehmen", wenn nicht "zuvörderst die Heyraths-Urkunde aufgenommen" sei.

In der "Verordnung über die Führung der Civilstandsregister" von 1814 hieß es dann zwar, erst durch die kirchliche Zeremonie erhalte die Ehe ihre "bürgerliche Gültigkeit und gesetzliche Kraft". Barsch wurde da aber auch gedroht: "Kein Prediger" dürfe, "bey Strafe der Suspension und im Wiederholungsfall der Absetzung, copuliren", wenn ihm der "Erlaubnisschein des Civilstandsbeamten" nicht vorgelegt worden sei. Und: "Ohne den Schein des Civilstandsbeamten darf kein Kind getauft werden."

Dass man in Bremen nach 1813 nicht zur vor-napoleonischen Regelung zurückkehrte, zeugt von gesundem Menschenverstand. Die zentrale Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Sterbefällen durch die Behörde war sicherer, Namen und Daten wurden zuverlässiger notiert und waren nicht nur für Vater Staatsehr viel leichter greifbar, als wenn man danachweiterhin in den verschiedenstenKirchenbüchern hätte suchen müssen.

So war Senator Nonnen denn auch schon am Tag nach der Vertreibung der Franzosen vom Senat gebeten worden, "seine Function in dieser Hinsicht fortzusetzen", nun allerdings unter "Hinweglassung" der ihm "überflüssig scheinenden Formalitäten". Im bremischen Landgebiet aber traute der jeweilige Pastor ein Paar fortan zwei Mal: zuerst in seiner Eigenschaft als Standesbeamter und danach als Pastor.

Finanzieller Ausgleich für Pastoren

Was in Bremen üblich blieb, ließ andernorts noch recht lange auf sich warten. Erst zum 1. Januar 1876 fiel im jungen Deutschen Kaiserreich das kirchliche Monopol zur Führung von Tauf-, Trau- und Totenbüchern generell. Die staatliche Beurkundung von Geburt, Heirat und Sterbefall ist seitdem verpflichtend, sie gilt auch ohne kirchlichen Segen. Den Pastoren im bremischen Landgebiet entging durch die Einführung der Standesämter ein Zusatzverdienst. "In Rücksicht auf das spärliche Einkommen der Landprediger" zahlte der Senat ihnen einen finanziellen Ausgleich.

Auf Senator Nonnen waren als oberste "Civilstandsbeamte" inzwischen schon zehn weitere Senatoren gefolgt, fast alle mit bekannten Bremer Namen wie Olbers, Lampe Caesar, Donandt, Gröning oder Plump. Aber derselbe Senat, der sich gegenüberbei den Landpredigern großzügig gezeigt hatte, sann angesichts der Neureglung zum 1. Januar 1876 auch auf Einsparungen. Das inzwischen aus "vier Kanzlisten und zwei Hülfsschreibern" bestehende BüroPersonal wurde zwar aufgestockt. Auf einen Standesamtsleiter aber verzichtete man zunächst, da Major a. D. Schmidt sich bereit erklärt hatte, "neben seinem Amte eines Civilvorsitzender der Kreisersatzkommission auch dasjenige des stadtbremischen Standesbeamten bis auf weiteres" zu übernehmen.

Bald schon aber hatte das Standesamt Bremen-Mitte dann eigene Chefs, zuletzt Dieter Katt und nach ihm Uwe Köhn. Inzwischen ist es ins Stadtamt integriert und damit dessen Leitung unterstellt. Auch vieles andere hat sich geändert. Für die Übermittlung von Geburts- oder Sterbedaten sorgen nun meist die Krankenhäuser. Registrierungen und Beurkundungen erfolgen per Computer. Seit 2001 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Seit 2009 lässt die Reform des Personenstandsrechts bundesweit die elektronische Registerführung zu.

Das "Schwarze Brett" mit den Aufgeboten wurde beim Standesamt Bremen-Mitte in den 1990er Jahren abgeschafft. Etwa um die gleiche Zeit rutschte bei der Hochzeit seiner Tochter ein Brautvater aus und klagte auf Schadensersatz. Seitdem gibt in der Hollerallee 79 ein Schild, wonach auf das Werfen von Reis und Konfetti doch bitte zu verzichten sei.Aber soll das nicht Glück bringen? Deshalb tun viele Hochzeitsgesellschaften es trotzdem.



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johnnyberlin am 21.05.2013 22:14

@bella 1965 Schaaf wurde nicht rausgeworfen, sondern hat sich selbst erledigt. Daran hat er sage und schreibe 3 Jahre mitgearbeitet. Der einzig ...

pico1966 am 21.05.2013 22:01

Mielitz Gewinner? An was für einer Wahrnehmungstäuschung leidet der Verfasser? Vielleicht hat er aber auch einfach keine Ahnung, das wäre dann ja ...

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