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Debatte in der Bürgerschaft über Jehovas Zeugen Keine Anerkennung als Körperschaft

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Magnus Buhlert (FDP)
Magnus Buhlert (FDP)

"Eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts wollen auch wir nicht", betonte der FDP-Abgeordnete. Eben jener zweite Antrag, eine Gesetzesänderung des Verfahrens, wurde von der Mehrheit in der Bürgerschaft ebenfalls abgelehnt.

Zahlreiche Abgeordnete äußerten sich vor der Abstimmung zu den, wie sie einstimmig betonten, intensiven Erörterungen in ihren jeweiligen Fraktionen. Insa Peters-Rehwinkel (SPD) hob den Aufwand hervor, mit dem man sich mit den Zeugen Jehovas auseinandergesetzt habe. Neben einer Anhörung von Vertretern der Religionsgemeinschaft habe man sich mit einer Stellungnahme des baden-württembergischen Justizministeriums beschäftigt. Ein Vertreter, der extra dafür in Bremen gehört wurde, empfahl, dem Antrag nicht stattzugeben.

"Das sind Grundrechtsverletzungen"

Als Gründe für Bedenken nannte Insa Peters-Rehwinkel unter anderem, dass die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen in medizinischen Notfällen ablehnten. "Das sind Grundrechtsverletzungen, die Leib und Leben gefährden" – besonders bei Kindern. Ein weiterer Punkt war die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern der Religionsgemeinschaft, die etwa durch Züchtigungen beeinträchtigt werde. Dennoch gehe es hier nicht um ein Verbot der Gemeinschaft, betonte Insa Peters-Rehwinkel, sondern um die Frage, warum man diese besser nicht mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausstatte.

Eine freie Willensentscheidung in der Gruppe könne angezweifelt werden. Sibylle Winther (CDU) machte dies fest am Umgang  mit Abtrünnigen: Aussteiger würden gemieden. "Ich finde das unsäglich, wie da Familien und Ehen auseinandergerissen werden." Zur Ablehnung in ihrer Fraktion sagte Winther: "Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht."

Zweifel an der Rechtstreue

Bei der Anhörung der Zeugen Jehovas hätten sich einfach Zweifel an deren Rechtstreue ergeben, befand Horst Frehe von den Grünen. Er erteilte deren Vorwurf, man wolle sie stets nur verbieten, eine Absage. "Unsere Gerichte entscheiden immer im Einzelfall, etwa bei einem Sorgerechtsentzug."

Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss: "Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts."



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