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Mediationsverfahren wenig genutzt Richter schlichten selten

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Greifen beim Entwickeln ihrer Strategien gerne mal zu Filzstift und Schreibtafel:
Landgerichtspräsidentin Karin Goldmann und Mediator Malte Kornol.

Große Erwartungen waren im Vorfeld an die Mediation bei Gericht geknüpft, als sie im Mai 2008 erstmals bei den Zivilkammern des Landgerichts eingeführt wurde. Die Verfahren sollten verkürzt, die Richter entlastet werden. Schlichten statt richten – so lautet der Grundsatz der Mediation: Die streitenden Parteien entscheiden selbst, wie ihr Konflikt gelöst werden kann. Der Mediator – neuerdings Güterichter genannt – strukturiert das Verfahren und vermittelt zwischen den Positionen, schwingt sich aber nicht zum Richter auf. Und mit einer Einigung, die auf diese Weise zustande kommt, können beide Seiten womöglich besser leben als mit einem Urteil, bei dem es Gewinner und Verlierer gibt.

Das sind auch die Erfahrungen am Landgericht, bestätigt Karin Goldmann. Eine Entlastung der Richter, wie zunächst erhofft, hat die Mediation dagegen nicht gebracht. Dafür wird das Instrument von den Beteiligten – die Mediation ist eine freiwillige Angelegenheit – weiterhin zu selten genutzt. Nur in 120 Fällen pro Jahr kommt es am Landgericht zur außerordentlichen Vermittlung – bei 2400 herkömmlichen Zivilverfahren. Die Quote liegt also gerade mal bei fünf Prozent. Allerdings gehe es stetig aufwärts, sagt Malte Kornol, Zivilrichter und Mediator am Landgericht. Im Vorjahr habe es eine Steigerung gegeben, dieses Jahr sehe es ähnlich aus.

Außerdem habe die Mediation noch andere positive Effekte, sagt Karin Goldmann. "Wir hatten im vergangenen Jahr so viele Vergleiche wie noch nie zuvor am Landgericht" – also auch in Verfahren ohne Beteiligung der Güterichter. Offensichtlich sorgt deren Arbeit dafür, dass in den Zivilkammern generell mehr auf gütliche Einigungen hingewirkt wird.

Eine Lösung bei einer Mediation bedeutet in der Regel das endgültige Ende eines Rechtsstreits, sagt Kornol. Andere Fälle wandern dagegen oft durch die Instanzen, weil sich die Betroffenen immer wieder gegen für sie nachteilige Urteile wehren. Fast 80 Prozent der Mediationen am Landgericht führen zu einer gütlichen Einigung, sagt Kornol. Eine derart hohe Erfolgsquote gebe es sonst nirgends. Auch die kurze Verfahrensdauer spreche für das Instrument der Mediation: Die meisten Fälle würden innerhalb von zwei bis vier Monaten abgeschlossen.

Streit ums Erbe

Für eine Mediation geeignet seien vor allem Konflikte, bei denen die Beteiligten eine dauerhafte Beziehung verbindet. Etwa ein Streit ums Erbe, eine Auseinandersetzung zwischen Geschäftspartnern oder zwischen Nachbarn, sagt Karin Goldmann. "Es gab in den vergangenen Jahren aber nichts, was es in der Mediation nicht gab", fügt Kornol hinzu. Manchmal lasse sich aus den Akten gar nicht herauslesen, ob sich die Sache für eine Mediation eigne.

Seit Anfang 2010 gibt es die Möglichkeit zur gerichtsnahen Mediation auch an den hiesigen Fachgerichten, also etwa an den Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten. Dort sind die Zahlen jedoch verschwindend gering. Am Oberverwaltungsgericht gab es bislang nur ein einziges Mediationsverfahren, sagt Gerichtssprecherin Verena Korrell. Am Verwaltungsgericht wurde bislang immerhin zehnmal eine Mediation beantragt – sechs davon waren erfolgreich und konnten mit einer gütlichen Einigung beendet werden, zwei Verfahren laufen noch.

Am Landesarbeitsgericht hat es 2010, 2011 und im laufenden Jahr jeweils eine Mediation gegeben, sagt Gerichtssprecher Michael Grauvogel. Am Arbeitsgericht waren es 14 (2010), vergangenes Jahr neun und 2012 bisher fünf Versuche, auf diesem Weg eine Lösung zu finden. "Bei über der Hälfte der Fälle am Arbeitsgericht handelt es sich um Kündigungsschutzklagen", erklärt Grauvogel. In solchen Verfahren sei eine Mediation kaum möglich. Bestehe das Arbeitsverhältnis noch, seien die Chancen auf eine gütliche Einigung größer.

Auch an den Sozialgerichten gebe es nur wenig Mediation, sagt Jörg Schnitzler, Richter und Vermittler am Landessozialgericht. Schnitzler schätzt, dass überhaupt nur etwa ein Viertel der Verfahren am Sozialgericht für eine Mediation geeignet sind. Denn eine der Streitparteien im sozialgerichtlichen Verfahren ist immer eine Behörde, das enge den Spielraum für kreative Lösungen ein. Dabei sei "die Mediation eine unheimliche Bereicherung", sagt Schnitzler. Oft biete gerade sie bei besonders komplizierten Fällen die Möglichkeit, eine Lösung zu finden.



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