
Nach Angaben der Bremer IAF-Geschäftsführerin Barbro Krüger wird Paaren, bei denen ein Partner aus einem Nicht-EU-Staat kommt, regelmäßig unterstellt, sie seien eine Scheinehe eingegangen, um dem ausländischen Partner einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Die Eheleute würden deshalb getrennt voneinander befragt, um zu klären, ob sie „intensiv persönlich“ verbunden seien. Dabei komme auch ein umfangreicher Fragebogen der Ausländerbehörde zum Einsatz, mit dem die „geschützte Privatsphäre binationaler Paare ausgeforscht“ werde. So werde beispielsweise nach Krankheiten des Partners gefragt. Eine verdachtsunabhängige Befragung sei unrechtmäßig, befand nun das Bremer Verwaltungsgericht in einer einstweiligen Anordnung.
Ermittlungen der Ausländerbehörde seien erst dann erlaubt, wenn im konkreten Fall bereits tatsächliche Anhaltspunkte für eine Scheinehe bestünden. Geklagt hatte ein deutsch-türkisches Ehepaar. (eho)
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