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Ex-Chef der Beluga Reederei zahlungsunfähig Insolvenz hält Stolbergs Vermögen zusammen

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Nachdem mehrere Unternehmen aus dem Beluga-Firmenimperium in den vergangenen Wochen in die Insolvenz geschlittert waren, hat Reederei-Chef Niels Stolberg nun auch - wie berichtet - beim Auricher Amtsgericht persönlich Insolvenz angemeldet. Der Firmengründer reagiert damit nach eigenen Worten auf Arrestbescheide in Höhe von über 130 Millionen Euro, die der Beluga-Mitgesellschafter Oaktree gegen ihn erwirkt hatte.

Mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sind alle verbliebenen Vermögensteile wie Hotel- und Gastronomiebetriebe mit sofortiger Wirkung gegen eine Vollstreckung geschützt, erläutert der Bremer Rechtsanwalt und Insolvenzexperte Axel Gerbers. Damit sei erst mal die unmittelbare Gefahr abgewendet, dass Gläubiger das noch bestehende Vermögen pfänden lassen und für sich verwerten. Gerbers weiß aus Erfahrung: "Jeder Gläubiger greift sich gern mit schneller Hand das raus, was er irgendwie noch veräußern kann. Das ist wie ein Schlussverkauf bei Woolworth."

Grundsätzlich biete eine vorläufige Insolvenz einen Zeitgewinn und die Chance, mithilfe von Beratern und dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach Fortführungsmöglichkeiten für die verbliebenen Betriebe zu suchen. Mit dem Antrag auf Privatinsolvenz kann der ehemalige Beluga-Chef fortan nicht mehr allein über sein Vermögen verfügen, sondern nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit gibt es laut Gerbers auch keine Möglichkeit mehr, noch irgendwelche Werte auf die Seite zu schaffen. "Der Insolvenzverwalter hält jetzt praktisch seine schützende Hand über das Vermögen", erklärt der Anwalt. "Seine Aufgabe ist, das Vermögen zusammenzuhalten - weniger im Interesse des Schuldners als vielmehr zum Schutz der Gläubiger."

Doch bis die mal Geld sehen werden, wird es noch eine Weile dauern. In einem ersten Schritt muss der vorläufige Insolvenzverwalter jetzt prüfen, ob Stolberg tatsächlich zahlungsunfähig ist - "das ist der einzige Grund für die Eröffnung einer Insolvenz einer Privatperson", so Gerbers. Ist dann auch noch sichergestellt, dass genügend Masse vorhanden ist, um die Gerichts- und Verwalterkosten zu decken, kann das Verfahren eröffnet werden. "Ab dem Zeitpunkt hat der Insolvenzverwalter dann die Verfügungsgewalt über das komplette Vermögen." Bei weiteren Gerichtsterminen werden die Forderungen der Gläubiger geprüft und der Insolvenzverwalter berichtet, was er bei seiner Sichtung der Vermögensverhältnisse vorgefunden hat. "Erst danach kann es mit der Verwertung losgehen", sagt Gerbers. Dabei gebe es praktisch nichts, was dem Zugriff der Gläubiger entzogen wäre - mit Ausnahme von laufenden Arbeitseinkommen. Die Pfändungsfreigrenze richte sich nach der Einkommenshöhe und möglichen

Unterhaltspflichten. Gerbers: "Je mehr man verdient, desto mehr bleibt pfändungsfrei." Die Untergrenze liege bei etwa 990 Euro. Der Rest fließe in die Insolvenzmasse, die an die Gläubiger verteilt wird. Am Ende des Insolvenzverfahrens steht die Restschuldbefreiung - vorausgesetzt, so Gerbers, der Schuldner habe einen entsprechenden Antrag gestellt und sich während des Verfahrens wohl verhalten. Die Laufzeit des Verfahrens vom Tag der Eröffnung bis zum Erlass der Restschulden dauere sechs Jahre.



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Dossier zur Krise der Beluga-Reederei

In unserem Online-Dossier finden Sie ausführliche Informationen rund um die Bremer Reederei Beluga, ihren Ex-Chef Niels Stolberg und die Folgen der Insolvenz in Bremen.

Chronologie der Beluga-Krise

Lange galt Beluga als erfolgreichste Reederei Bremens und ihr Gründer Niels Stolberg als Vorzeigeunternehmer der Stadt. Doch dann wird Stolberg überraschend entmachtet, wenige Wochen später ist Beluga dem Untergang geweiht. Wir erinnern an die dramatischen Ereignisse und berichten über die neuesten Entwicklungen.

 

Niels Stolberg

Das Verfahren

Die Insolvenz

Reederei und Flotte

Der Investor

Die Banken

Beluga School for Life

Das Offshore-Geschäft

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