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WAS TUN, WENN...ICH HEIRATEN WILL?

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Erst die Arbeit, dann das Vergnügen


Auf diesem Bild sieht man einen DinA4-Hefter, auf dem 'Fusionsvertrag' steht. Daneben liegen viele Geldscheine. Foto: Pixelio.de/S. Hofschlaeger

Gute Planung ist wichtig, bevor man mit dem Partner auch offiziell verschmelzen kann.
Foto: Pixelio.de/S. Hofschlaeger

Mit einer Hochzeit verbinden wir in der Regel viel Romantik, eine fröhliche Feier und unbeschwerte Flitterwochen. Doch bevor die Sonnenseiten des großen Festes genossen werden können, müssen noch ein paar bürokratische Hürden genommen werden. Und je früher man die unromantischen Formalitäten in Angriff nimmt, desto mehr Zeit bleibt anschließend fürs Vergnügen.


Zunächst sollte man sich um die standesamtliche Trauung kümmern. Der erste Schritt dabei ist die Voranmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Verlobten. Hat das Paar oder einer der beiden den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bremen, ist das Standesamt Bremen zuständig. Paare mit deutscher Staatsangehörigkeit können die Voranmeldung seit 2006 sogar online erledigen (www.bremen.de).

Bei der Voranmeldung kann man sich bereits ein Jahr im Voraus seinen Wunschtermin für die Eheschließung vorreservieren, außerdem erfährt man, welche Unterlagen für die standesamtliche Heirat benötigt werden. Wir wären jedoch nicht in Deutschland, wenn mit der Voranmeldung beim Standesamt schon alles erledigt wäre. Es gibt da nämlich noch die Anmeldung zur Eheschließung, früher bekannt als das „Aufgebot“. Anmelden muss man sich frühestens sechs Monate und spätestens vier Wochen vor der standesamtlichen Hochzeit. Der Standesbeamte prüft dann anhand der Unterlagen der Verlobten, ob diese überhaupt heiraten dürfen. Außerdem wird festgelegt, welchen Nachnamen das Paar zukünftig führen wird und die Eheschließung muss im Voraus bezahlt werden. Auch die Trauzeugen werden an dem Tag angemeldet (Kopien der Personalausweise). Übrigens: Trauzeugen sind zwar eine schöne Tradition, doch wenn es dem Gesetz geht, braucht man sie nicht mehr zwingend für die Trauung.

Auf diesem Bild sieht man den Ausschnitt eines Familien-Stammbuches. Foto: Pixelio.de/Heike Hering

Ein durchaus wichtiges Dokument: Das Familienstammbuch.
Foto: Pixelio.de/Heike Hering

Die standesamtlichen Formalitäten sind mit der Anmeldung zur Eheschließung erledigt. Nun muss nur noch der kirchliche Teil der Trauung geregelt werden. Dazu meldet man sich so früh wie möglich zunächst im Gemeindebüro seiner Kirchengemeinde zur Eheschließung an, damit man seinen Wunschtermin bekommt. Dann wird ein Gespräch mit dem Pfarrer oder Pastor geführt, das in den meisten Fällen wahrscheinlich etwas romantischer abläuft als beim Standesamt: Es wird über die Erwartungen an die Beziehung geredet, wie man sich kennen gelernt hat und wie der Gottesdienst gestaltet werden soll – von der Musik bis zur Dekoration. Bei der kirchlichen Hochzeit sollte man übrigens sein Stammbuch nicht vergessen, denn ohne standesamtliche Eheschließung darf man laut Gesetz nicht vor Gott heiraten.


von Dana Heide