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Interview: Sven Holst
"Die Stasi wäre dagegen ein Kindergarten" bremen4u-Autor Christoph Bähr sprach mit Sven Holst, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen. Die technischen Möglichkeiten sind erschreckend, so dass er von Horrorszenarien spricht, die schon in naher Zukunft denkbar sein könnten. Mit der Politik Schäubles zeigt er sich unzufrieden. Wo kann ich erfahren, wer Daten über mich speichert? Sven Holst: Grundsätzlich muss man benachrichtigt werden, wenn eine Behörde oder ein Unternehmen persönliche Daten speichert. Von der Benachrichtigung kann allerdings in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn von der Kenntnis des Betroffenen ausgegangen werden kann, abgewichen werden. Dies ist in der Praxis aber die Ausnahme, weil die meisten versteckt oder unbemerkt in ihre Datenweitergabe eingewilligt haben. Es bleibt daher nur, den Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Unternehmen wahrzunehmen. Hat man also Anhaltspunkte, dass eine öffentliche oder private Stelle Daten zur eigenen Person gespeichert hat, kann man diese danach befragen. Zur Hilfe gibt es für diese Fälle auf meiner Internetseite ein Datenschutzscheckheft mit vorgefertigten Anschreiben. Wie merke ich, dass ich "Opfer" von Datenklau bin? Wie kommen die an meine Daten? Was kann ich dagegen tun? Hier muss man unterscheiden: Werbesendungen kann man auch sehr schnell erhalten, ohne dass die Daten "geklaut" wurden. Einige Unternehmen führen gezielt Preisausschreiben oder Informationsveranstaltungen durch, um an Anschriften und werberelevante Informationen zu kommen. Auch Kundenbindungsprogramme und Rabattsysteme dienen häufig diesem Zweck. Darüber hinaus sind Adresshändler sehr umtriebig auf dem Datenmarkt. Sie werten systematisch öffentlich zugängliche Quellen wie Adressbücher oder Webseiten aus, um Adressen und Informationen über Lebensstil und Kaufverhalten zu erheben. Ich empfehle, bei der Angabe von persönlichen Daten der Weitergabe zu Werbezwecken stets zu widersprechen. Gegen unerwünschte Werbung kann man sich übrigens auch dadurch wehren, dass man sich in die "Robinson-Liste" eintragen lässt. Bei unerlaubten Abbuchungen sollte man sich umgehend an seine Bank wenden und die Abbuchung rückgängig machen. Was können Sie als Landesdatenschutzbeauftragter tun, wenn in Bremen Datenklau bekannt wird? Datendiebstahl ist strafbar! In diesem Fall sollte man bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft möglichst umgehend einen Strafantrag stellen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, indem er zum Beispiel bei nicht rechtmäßiger Erlangung von persönlichen Daten die Löschung durchsetzt. Außerdem kann er Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht ahnden. Gibt es Möglichkeiten, um bei "Null" anzufangen (etwa nach einem Umzug)? Selbst bei einem Umzug ziehen die Daten oftmals mit um. Man ist verpflichtet, der Meldebehörde seine neue Adresse mitzuteilen. Will man sich der Werbeindustrie entledigen, müsste man wohl auf einen Nachsendeauftrag verzichten. Das kann allerdings unangenehme Folgen haben, da dann auch wichtige Schreiben nicht weitergeleitet werden. Hilft die inflationäre Datenspeicherung wirklich bei der Terrorismusbekämpfung wie Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble behauptet? Innenminister Dr. Schäuble ist mit seinen gesetzlichen Neuregelungen weit über das Ziel hinausgeschossen. Viele der Regelungen wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert. Terroristen planen Anschläge in den wenigsten Fällen am eigenen Rechner zuhause. Viele der Maßnahmen sind gegen gut organisierte Terroristen wirkungslos, sie treffen aber in das Herz einer freien Gesellschaft. Welche "Utopien" hinsichtlich des gläsernen Bürgers gibt es schon heute oder sind bereits in Planung? (z. B. implantierte Chips mit allen persönlichen Daten in den USA) Utopien kling so positiv, ich würde eher von "Horrorszenarien" sprechen. Vieles aus dem Gruselkabinett ist in anderen Staaten schon verwirklicht, so beispielsweise die fast flächendeckende Videoüberwachung in britischen Großstädten. Wenn man in Deutschland die Daten der Maut-Brücken mit den Telefonverbindungsdaten verknüpft, gäbe auch das schon ein ziemlich komplettes Bewegungsraster. Viele Daten liegen in elektronischer Form bereits vor - nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte an zentraler Stelle auch die Krankendaten. Verknüpft man diese mit einer leistungsfähigen Suchmaschine, könnte dies eine umfassende Überwachung einer Person garantieren. Die Stasi wäre dagegen ein Kindergarten! Kürzlich wurde in der ARD-Sendung "Kriminalreport" berichtet, dass ein Bremerhavener Callcenter systematisch Datenmissbrauch betrieben habe. Wie haben Sie auf diesen Fall reagiert? Das Callcenter soll Kundendaten der Telekom unrechtmäßig genutzt haben. Ich habe die Vorwürfe zum Anlass genommen, den Datenmissbrauch bei der Bremerhavener Firma aufzuklären. Hierfür habe ich mit dem Konzerndatenschutzbeauftragten der Telekom besprochen, um welche Daten es sich handelt und wie sie in den Besitz der Bremerhavener Firma gelangt sind. Die Telekom teilte mir mit, dass sie umgehend Anzeige erstatten und die betroffenen Kunden informieren würde, sobald ihr die erforderlichen Informationen vorlägen. Zudem ist auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dabei, den Sachverhalt zu untersuchen. Sobald ich über tragfähige Informationen verfüge, werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln den Datenmissbrauch verfolgen. Derzeit fährt ein Kamera-Auto durch Bremen, das die Straßen und Häuser für "Google Earth View" filmt. Welche Gefahren birgt dies? Kontakt:
Durch das Projekt können sich erhebliche Sicherheitsrisiken ergeben. Das Medium "Street View" kann sehr leicht Kriminellen zum Auskundschaften geplanter Raubzüge dienen oder aber sensible Einrichtungen wie Frauenhäuser gefährden. Problematisch ist auch die Frage des Persönlichkeitsschutzes. Zwar hat Google zugesichert, bei der Aufzeichnung erfasste Personen vor Veröffentlichung der Bilder durch technische Verfahren ebenso unkenntlich zu machen wie Autokennzeichen. Zugleich aber räumt sich der Konzern ausdrücklich das Recht auf Irrtum ein - und schiebt die weitere Verantwortung dem Individuum zu. Wer sich trotz der zugesicherten Rücksicht im Internet wiederfindet, muss die ihn betreffende Aufnahme als "unangemessenes Bild" und "Bedrohung der Privatsphäre" melden. So zwingt Google die Betroffenen, sich dem Betreiber gegenüber zu outen und ihm so weitere persönliche Daten zur Verfügung zu stellen. |
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