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SPORTGUIDE: SKATEN

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Wo darf ich skaten?


Auf diesem Bild sieht man einen Skater, der springt und wie in der Luft zu schweben scheint. Foto: photocase.com/pixelputze

Um sich beim Skaten richtig austoben zu können, braucht man Platz.
Foto: photocase.com/pixelputze

Die immer größer werdende Popularität des Inline-Skatens erfordert klare rechtliche Vorgaben für ein friedliches Auskommen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.3.2002 für Klarheit gesorgt. Danach sind Skater als Fußgänger zu behandeln, unterliegen somit als „besondere Fortbewegungsmittel“ den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für den Fußgängerverkehr. Sie müssen daher, bei entsprechend rücksichtsvoller Fahrweise, Gehwege benutzen.


Radwege tabu

"Fußgänger auf Sportgeräten" lautet der offizielle Begriff der Straßenverkehrsordnung für die Benutzer von Rollschuhen, Rollbrettern und Inline-Skates. Radwege sind für Inline-Skater tabu, weil die schwingenden Bewegungen der Fun-Sportler es den Radfahrern unmöglich machen, vorbeizufahren. Skater benötigen mehr Platz als Radfahrer, da die Laufspur nicht gerade, sondern meist in Schlangenlinien verläuft. Auf der Fahrbahn darf nur gefahren werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzt der Skater in einem solchen Fall die Straße, muss er am äußersten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Fehlen eines Gehweges oder Seitenstreifens am äußersten linken Fahrbahnrand zu fahren.

Unfälle nehmen zu

Soweit die derzeitige Rechtslage. Sicherlich muss sich der Gesetzgeber Gedanken machen und schnellstens reagieren, denn befriedigend ist die derzeitige Situation nicht. Unfälle mit Inline-Skatern nehmen zu. Sportanlagen, auf denen sich der Inline-Skater austoben kann, werden zwar hier und dort gebaut,

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das aber reicht bei weitem nicht aus. Verursacht der Skater einen Unfall oder fährt er einen Fußgänger um, so handelt er grob fahrlässig. Die private Haftpflicht braucht für die Folgen nicht aufzukommen. Der Skater muss den Schaden selbst bezahlen.


von Holger Ameling