Vereine können seit Mai 2010 ein "erweitertes Führungszeugnis" von allen fordern, die beruflich oder ehrenamtlich bei ihnen arbeiten wollen. Darin sind "Delikte im niedrigen Strafbereich", die ein normales Führungszeugnis nicht aufweist, festgehalten. Das können Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Misshandlung oder Verurteilungen wegen Exhibitionismus sein. Der LSB versteht das "erweiterte Führungszeugnis" als einen Baustein in seinem Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport und empfiehlt allen Vereinen, sich ein solches erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Dabei sollen aber weder die Vereine noch die Mitarbeiter die Kosten für den Erhalt des Zeugnisses tragen müssen.
Generell will der LSB mit seinen Aktivitäten eine "Kultur der Aufmerksamkeit" erzeugen und deshalb das Modul "Sexuelle Übergriffe im Sport" verbindlich in die Ausbildung von Übungs- und Jugendleitern integrieren. Außerdem soll es Schulungen für Vereine und Verbände geben, in denen den Teilnehmern gezeigt wird, wie sie die Empfehlungen und Ratschläge in der täglichen Vereinsarbeit umsetzen können. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung soll nach dem Willen des LSB die öffentliche Hand tragen.
Der LSB gibt eine Broschüre für Mädchen und Jungen zum Thema "sexuelle Gewalt" heraus und will Vereine und Verbände dazu anhalten, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für diesen Bereich zu ernennen sowie den Ehrenkodex der Bremer Sportjugend für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuführen.
Der Ehrenkodex und die Broschüre "Die Grenzen achten – Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport" stehen auf der Internetseite www.bremer-sportjugend.de zum Herunterladen bereit.




Niederschlagswahrscheinlichkeit: 












Noch nicht registriert? Jetzt kostenlos registrieren »