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Kommunen Einheitskosten: Gute Chancen für Klage von NRW-Kommunen

Verfassungsgerichtshof in Münster
Verfassungsgerichtshof in Münster

Das Landesverfassungsgericht in Münster kritisierte am Dienstag die Berechnungsgrundlagen, nach denen die Kosten zwischen dem Land NRW und den Kommunen verteilt werden. Sie seien juristisch nicht nachvollziehbar, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams.

91 Städte und Gemeinden waren gegen das Land vor Gericht gezogen. Es geht dabei aber nicht um den Solidarpakt an sich. Im Zentrum steht die Frage, wer in NRW wie viel zahlen muss. Die Klage richtet sich gegen ein Gesetz, das der Düsseldorfer Landtag im Jahr 2010 noch zu Zeiten der schwarz-gelben Regierung verabschiedet hatte. Das Urteil will das Gericht am 8. Mai fällen - fünf Tage vor der NRW-Landtagswahl.

Entscheidend für den Rechtsstreit ist ein kompliziertes System, nach dem deutschlandweit die Einheitslasten von Kommunen und Ländern je nach Wirtschaftskraft verteilt werden. In diesem System gibt es Be- und Entlastungen. Zum Beispiel wurde den Ländern mit Blick auf die Kosten der Wiedervereinigung mehr Beteiligung an der Umsatzsteuer zugesprochen. Weite Teile dieses großen Verteilschlüssels finden sich aber in dem strittigen NRW-Gesetz nicht wieder. Die Städte und Gemeinden prangern daher an, dass das Land Kosten für sich geltend macht, die gar nicht anfallen.

Die Oberbürgermeister einiger NRW-Städte hatten den bis 2019 laufenden Solidarpakt zuletzt kritisiert und geltend gemacht, dass sie für die Zahlungen Kredite aufnehmen müssten. Das verschärfe die ohnehin schon großen finanziellen Probleme vieler Kommunen. Als Folge müssten sie weitere Leistungen für die Bürger streichen, Gebühren massiv erhöhen oder bei Ausgaben etwa für die Straßensanierung sparen. (dpa)



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